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Politik: Keine zwangsweise Teilzeitarbeit für Beamte

Beamte dürfen nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu Teilzeitbeschäftigung mit reduzierter Besoldung gezwungen werden. Eine Zwangsteilzeit verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch des Beamten auf eine hauptberufliche Dienstleistung gegen die Zahlung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts, entschied das Gericht am Donnerstag in Berlin.

Beamte dürfen nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu Teilzeitbeschäftigung mit reduzierter Besoldung gezwungen werden. Eine Zwangsteilzeit verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch des Beamten auf eine hauptberufliche Dienstleistung gegen die Zahlung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts, entschied das Gericht am Donnerstag in Berlin. Der 2. Senat gab damit der Klage eines Lehrers gegen das Bundesland Hessen statt (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 1. 99).

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