zum Hauptinhalt
Biblis

© dpa

Kernkraft: Biblis darf nicht länger laufen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Verlängerung der Laufzeit für das Atomkraftwerk in Biblis abgelehnt. Biblis darf nicht über das genehmigte Maß hinaus Strom produzieren. Der Betreiber RWE will Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Betreiber RWE wollte so genannten Reststrom anderer Krafwerke übertragen. Doch die Übertragung von 30 Milliarden Kilowattstunden des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A sei gesetzlich nicht vorgesehen, urteilte das Gericht. Wann der Reaktorblock stillgelegt werden soll, ist nach RWE-Angaben noch offen. Der Betreiber kündigt eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.

RWE hatte die Reststrommengen-Übertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis im September 2006 beantragt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) lehnte dies aber im Mai vergangenen Jahres mit dem Hinweis ab, die Übertragung stehe im Widerspruch zum Atomkompromiss und zum Atomgesetz.

Dies hat das Gericht in Kassel jetzt auch bestätigt, hieß es seitens des Bundesumweltministerium in Berlin. Der Abteilungsleiter Reaktorsicherheit, Wolfgang Renneberg, warf dem Energiekonzern RWE vor, sich mit seiner Klage von dem 2000 zwischen Energiewirtschaft und rot-grüner Bundesregierung geschlossenen Atomkompromiss verabschiedet zu haben. Dem widersprach RWE-Vorstand Gerd Jäger. Die kohlendioxidfreie Atomenergie müsse "wichtiger Bestandteil des Energiemixes bleiben".

Akw-Leiter Hartmut Lauer sagte nach der Urteilsverkündung, die ursprünglich für 2008 vorgesehene Stilllegung sei durch den einjährigen Stillstand ab Herbst 2007 hinfällig geworden. Auch ohne neue Kontingente dürfe RWE mit dem Reaktorblock noch 13 Milliarden Kilowattstunden produzieren. Das reiche "bis Ende nächsten Jahres oder sogar noch darüber hinaus". Der gleichzeitige Betrieb der Kraftwerksblöcke Biblis A und B führe zu großen wirtschaftlichen Vorteilen. Das Bundesumweltministerium prüft derzeit noch einen weiteren RWE-Antrag, Stromkontingente aus dem Emsland auf Biblis A zu übertragen.

"Auch die Energiekonzerne müssten sich an die Gesetze halten"

Das Atomgesetz sieht vor, dass die Energiekonzerne für ein Atomkraftwerk vereinbarte Strommengen auf neuere Kraftwerke übertragen können; andere Kontingent-Verschiebungen sind nur mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums möglich. Biblis A ist das älteste noch laufende Atomkraftwerk in Deutschland. Das Kraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz ging nach dem Probelauf nie richtig in Betrieb. Eine Fußnote zum Atomgesetz zählt sieben Atomkraftwerke auf, auf die Reststromkontingente von Mülheim-Kärlich übertragen werden können. Biblis A ist nicht darunter. RWE hatte argumentiert, dass dennoch eine Übertragung zumindest mit Genehmigung des Bundesumweltministeriums zulässig sei.

Dafür gebe es im Gesetz jedoch keinerlei Anzeichen, erklärte nun der VGH zur Begründung seines Urteils. Auch aus dem Atomkonsens selbst gehe die Begrenzung der Übertragungsmöglichkeiten auf die genannten sechs Kraftwerke "eindeutig hervor". Danach komme eine Übertragung lediglich auf die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Grundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 Terawattstunden auf das Kraftwerk Biblis Block B in Betracht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Kasseler Richter aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende und frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin bezeichnete Biblis A als "Schrottmeiler". Die Ablehnung des "dreisten RWE-Antrags" sei "so begrüßenswert wie selbstverständlich", erklärte Trittin. Auch die Energiekonzerne müssten sich an die Gesetze halten. (kj/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false