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"Killerspiele": Bund weist Beckstein-Vorstoß zurück

Die Bundesregierung sieht im Strafrecht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um so genannte Killerspiele zu verbieten. Ein Vorstoß von Bayerns Innenminister Beckstein habe keinen "strafrechtlichen Mehrwert".

Berlin - Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, der Vorstoß von Günther Beckstein (CSU) entspreche dem, was seit April 2004 bereits geltende Rechtslage sei. In Becksteins Vorschlag sei "keinerlei strafrechtlicher Mehrwert zu erkennen". Der bayerische Innenminister drängt auf eine Änderung des Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 im Strafgesetzbuch, um wirksamer gegen Killerspiele vorgehen zu können.

Im Gespräch sind zwischen Bund und Ländern derweil mögliche Veränderungen bei der Indizierung von Spielen und Filmen. Ein Sprecher des Familienministeriums sagte, hier gebe es Überlegungen zu Verbesserungen. Bis Ende 2007 soll das Jugendschutzgesetz evaluiert werden. Der Prüfungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen. (tso/ddp)

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