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Bislang haben nur wenige Eltern eine Klage auf einen Kindergartenplatz eingereicht.

© dpa

Kinderbetreuung: Klagewelle auf Kita-Plätze bleibt aus

Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz hat einem Medienbericht zufolge bislang kaum zu Klagen geführt. Demnach werden nur 50 Fälle die Gerichte beschäftigen.

„Ich schätze, es gibt bundesweit bisher nicht mehr als 50 Klagen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Bild“-Zeitung. Die von vielen befürchtete Klagewelle sei ausgeblieben. Landsberg warnte zugleich davor, beim Kitaplatz-Ausbau nachzulassen: „Wir brauchen noch mehr Plätze. Der Wunsch von Eltern, Kinder schon früh betreuen zu lassen, wird weiter zunehmen.“ Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder war am 1. August bundesweit in Kraft getreten.

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte am Donnerstag den Ausbau von Kitaplätzen zu einem seiner zentralen Themen im Wahlkampf erklärt.

Der Deutsche Städtetag hatte noch vor wenigen Wochen mit einem Defizit von 100 000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren gerechnet. Mit seiner Prognose knapp darunter lag der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der von 80 000 fehlenden Plätzen ausging.

Die Region Berlin-Brandenburg steht im Bundesvergleich gut da. Berlin hat seine Ziele beim Kita-Ausbau übertroffen, obwohl die Lage in einigen Bezirken dramatisch bleibt. Statt der geplanten 3200 neuen Plätze, die es bis Ende 2013 geben sollte, waren es schon im ersten Quartal 4300. In Brandenburg besuchen schon jetzt 80 Prozent der unter Dreijährigen und 60 Prozent der unter Zweijährigen eine Kita. (Tsp/dpa)

Lesen Sie hier, was der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bedeutet.

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