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Politik: Kindergeld: Geben und nehmen

Mit dem Reformprojekt zur Familienförderung will die rot-grüne Bundesregierung Entlastungen von 4,6 Milliarden Mark erreichen. Die Eckpunkte:Das Kindergeld steigt zum Jahresbeginn 2002 um gut 30 Mark auf dann 301,20 Mark (154 Euro) pro Monat jeweils für das erste und für das zweite Kind.

Mit dem Reformprojekt zur Familienförderung will die rot-grüne Bundesregierung Entlastungen von 4,6 Milliarden Mark erreichen. Die Eckpunkte:

Das Kindergeld steigt zum Jahresbeginn 2002 um gut 30 Mark auf dann 301,20 Mark (154 Euro) pro Monat jeweils für das erste und für das zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es bisher schon 300 Mark (künftig 154 Euro), für jedes weitere Kind rund 350 Mark (künftig 179 Euro) monatlich. Sozialhilfeempfänger profitieren allerdings nicht von der Kindergelderhöhung, die voll mit der Sozialhilfe verrechnet wird.

Der Kinderfreibetrag wird von 6912 Mark auf 7134 Mark pro Jahr (3648 Euro) erhöht. Der bestehende allgemeine Betreuungsfreibetrag von 3024 Mark (1548 Euro) pro Jahr wird künftig mit einem neuen Erziehungsfreibetrag von 1188 Mark verknüpft und beträgt dann insgesamt 4224 Mark (2160 Euro). Die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren entfällt. Damit werden insgesamt pro Kind und Jahr ohne weiteren Nachweis Steuerfreibeträge von rund 11 360 Mark (5808 Euro) gewährt. Allein Erziehende und berufstätige Paare können, wenn die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre den allgemeinen Betreuungsfreibetrag übersteigen, zusätzlich gegen Nachweis 2934 Mark (1500 Euro) von der Steuer absetzen.

Die Gegenfinanzierung: Der Haushaltsfreibetrag von derzeit 5616 Mark (2916 Euro) pro Jahr für allein Erziehende soll ab 2002 auf rund 4580 Mark (2340 Euro) gesenkt werden und ab 2003 auf rund 2324 Mark (1188 Euro). 2005 soll er ganz gestrichen werden, was gut 1,8 Milliarden Mark einspart. Neufälle werden bereits ab 2002 nicht mehr anerkannt.

Der Ausbildungsfreibetrag von 4200 Mark pro Jahr, der bislang für in Ausbildung befindliche Kinder im Alter zwischen 16 und 27 Jahren gewährt wird, soll durch einen reduzierten Freibetrag von 1807 Mark (924 Euro) ersetzt werden. Er gilt nun für in Ausbildung befindliche, auswärts untergebrachte Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Die Absetzbarkeit von Haushaltshilfen wird gestrichen. Dies spart etwa 95 Millionen Mark.

Mit dem Reformprojekt zur Familienförderung w

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