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Schaeuble

© Thilo Rückeis

Kindergeld: Keine Kulanz für Familien mit Hartz IV

Als das Kindergeld zuletzt angehoben wurde, ließ man der Bundesagentur für Arbeit eine Übergangsfrist zur Anpassung der Hartz-IV-Bescheide. Der eine oder andere hatte dadurch mehr Geld in der Tasche. Heute regiert jedoch die CDU - weshalb derlei Kulanz nicht infrage kommt.

Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte das Unheil bereits im Dezember kommen sehen - und zwar gleich, nachdem sich Union und FDP auf Grundzüge des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ geeinigt hatten. Denn darin war auch eine Anhebung des Kindergeldes um monatlich 20 Euro ab Januar 2010 vorgesehen. Sozialpolitisch wünschenswert, für die BA allerdings arbeitsintensiv. Denn sie muss ab Januar allen Hartz-IV-Empfängern mit Kindern neue – um 20 Euro monatlich gekürzte – Bescheide zuschicken und die Zahlungen entsprechend ändern.

Ein Bürokratieaufwand – neue Bescheide für mehr als eine Million Familien – der nicht im Handumdrehen zu erledigen ist. Zumal neben der regelmäßigen Arbeit der BA-Mitarbeiter. Also bat der Vorstand der BA im Dezember die Bundesregierung um ein ähnliches Verfahren wie im Jahr zuvor. Auch da nämlich hatte es bereits eine Kindergeldanhebung gegeben – mit ähnlichen Folgen für Hartz-IV–Familien. Die große Koalition hatte sich allerdings seinerzeit, das Bundestagswahljahr 2009 im Blick, kurzerhand für eine Übergangsregelung entschieden. Man gab Nürnberg einfach fünf Monate Zeit, die Bescheide und Überweisungen anzupassen. Dass der eine oder andere Hartz-IV-Empfänger damit ein paar Euro mehr in der Tasche behielt, als ihm eigentlich zustehen? In den von der SPD regierten Arbeits- und Finanzministerien sah man darüber hinweg.

Heute regiert dort die CDU – weshalb derlei Kulanz nicht mehr infrage kommt. Das Ansinnen der Nürnberger BA, jetzt noch einmal nach dem großkoalitionären Muster zu verfahren, wurde abgewiesen. Man sagt, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei derjenige gewesen, der den Daumen gesenkt habe. Nun müssen die zu viel gezahlten Beträge zurückgefordert werden. Jeder Bescheid kostet 21 Euro – ohne Mahnkosten. Die 20 Euro müssen die Betroffenen übrigens erst dann zurückzahlen, wenn sie wieder Arbeit haben. Und das auch nur in den nächsten vier Jahren. asi

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