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Politik: Kindergeld: Robin Hood der Umverteilung

Mit der Vorlage des Armutsberichtes der Regierung fing es an. Die Politik hat ihr Herz für Kinder und Familien wieder entdeckt.

Von Lutz Haverkamp

Mit der Vorlage des Armutsberichtes der Regierung fing es an. Die Politik hat ihr Herz für Kinder und Familien wieder entdeckt. An Ideen fehlt es nicht: Mutterquoten bei Einstellungen, mehr Betreuungsmöglichkeiten, weniger Steuern, flexible Arbeitszeiten für Erziehende. DGB-Chef Dieter Schulte schlug vor, reichen Familien das Kindergeld zu streichen und es einkommensschwachen entsprechend großzügiger zukommen zu lassen. Applaus von allen Seiten: Renate Schmidt, Vorsitzende des SPD-Familienforums, appelierte an die Besserverdienenden ihr Kindergeld wohltätigen Organisationen zu spenden. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, macht das schon und der dreifache Vater Theo Waigel (CSU) empfindet ebenfalls viel Sympathien für den Schulte-Vorschlag.

Doch so populär sich der Kindergeld-Entzug für Reiche anhören mag, so schwierig sei er juristisch umzusetzen, warnen Experten. Denn wer heute Kindergeld bekommt, dem steht auch ein Kinderfreibetrag zu. Beides gibt es allerdings nicht: Das Finanzamt entscheidet nach dem Einreichen der Steuererklärung, womit sich der Steuerpflichtige besser stellt. Insbesondere bei höheren Einkommen zieht der Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast senkt. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird in diesen Fällen mit der Steuer verrechnet. Hier liegt denn auch die eigentliche Hürde für den Schulte-Vorschlag. Denn nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss nach dem Gleichheitsgrundsatz der Kinderfreibetrag allen gewährt werden - egal ob reich oder arm. Finanzminister Hans Eichel und Familienministerin Christine Bergmann (beide SPD) lehnten am Sonntag den Schulte-Vorstoß mit eben dieser Begründung ab.

"Wie man das rechtlich löst, darüber sollen sich die Juristen den Kopf zerbrechen", sagte Schulte der "Bild am Sonntag". Bleibt noch der Vorschlag der freiwilligen Spende an die Wohlfahrt. Und die milde Gabe, so weiß der findige Steuererklärer, ließe sich sogar beim Finanzamt absetzen.

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