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Kinderporno-Gesetz: Verzögert – aber auch gescheitert?

Ursprünglich sollte es zum 1. August in Kraft treten – tatsächlich aber hängt das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet im Kontrollgang der EU-Kommission.

Zwar ist das vor allem von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene Gesetz von Bundestag und Bundesrat schon verabschiedet und müsste längst dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorliegen. Doch Horst Köhler muss sich gedulden. Die Bundesregierung entschied sich, erst einmal abzuwarten, ob Brüssel Einwände hat. Dort liegt es nun zur sogenannten Notifizierung. Die Frist läuft bis 8. Oktober.

Eigentlich ist man in Berlin der Ansicht, dass das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie gar nicht notifizierungspflichtig ist, wie es im Familienministerium heißt. Aber die Regierung habe sich – wegen einer Anfrage aus Brüssel – dafür entschieden, doch zu notifizieren. Den Entwurf habe man zügig der EU zugeleitet. Die Bundesregierung werde das weitere Gesetzgebungsverfahren (also die Weiterleitung zu Köhler) daher erst nach Ablauf der Stillhaltefrist am 8. Oktober veranlassen.

Der Termin liegt aber nach der Bundestagswahl am 27. September. Damit, so berichtete am Mittwoch die „Süddeutsche Zeitung“, könnte das Vorhaben vorerst gescheitert sein. Denn das Gesetz müsse eigentlich noch vor dem Ende der Legislaturperiode beim Bundespräsidenten zur Unterschrift eingehen. Sonst unterliege es der sogenannten Diskontinuität, müsste also im neuen Bundestag nochmals auf den Weg gebracht werden. Verantwortlich sei das CSU-geführte Bundeswirtschaftsministerium.

Freilich endet die Legislaturperiode nicht am Wahltag, sondern erst mit dem Zusammentreten des neuen Parlaments. Wann das im Oktober sein wird, ist noch unklar. Bislang dauerte es meist drei bis vier Wochen. Da wäre dann der 8. Oktober schon vorbei. In der Regierung teilt man ohnehin die Auffassung nicht, dass das Gesetz der Diskontinuität unterliegt. Und in Fachkreisen in Berlin stellt man sich die Frage, ob eine solche Ansicht nicht zu Stirnrunzeln bei den Juristen im Präsidialamt führt. Schließlich ist Köhlers Amtszeit nicht an die Legislaturperiode des Bundestags gebunden. Und ein Bundestagsbeschluss liegt ja vor. Es könnte freilich sein, dass die EU ganz anderer Meinung ist, wie man Kinderpornografie im Internet bekämpft.

Die Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, beschwichtigt das Familienministerium vorsorglich, verzögere die Notifizierung in Brüssel ohnehin nicht. Denn die wesentlichen Provider hätten sich bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt verpflichtet. Albert Funk

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