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Gedenken an Lara Mia. Das kleine Mädchen aus Hamburg war gänzlich abgemagert, als es im März 2009 starb. Auch ihr Tod hätte verhindert werden können.

© picture alliance / dpa

Kinderschutzgesetz: Zwischen Fürsorge und Privatsphäre

Familienministerin Kristina Schröder versucht sich an einem Kinderschutzgesetz – ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen war damit gescheitert.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der erste Anlauf ist gescheitert, der zweite soll erfolgreich sein. Der Entwurf eines Kinderschutzgesetzes, den die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) im März 2009 vorlegte, wurde von Experten zerpflückt und von der seinerzeit mitregierenden SPD nicht goutiert – so kurz vor der Bundestagswahl gönnte der Koalitionspartner der Christdemokratin wohl nicht den Erfolg. Das meint zumindest Leyens Nachfolgerin Kristina Schröder (CDU), die am Dienstag der Presse nun ihren Entwurf für ein solches Gesetz vorstellte.

Schröder hat schon Anfang des Jahres „die Fachwelt“, wie sie sich ausdrückt, in die Beratungen einbezogen. Und die signalisierte ihr diesmal offenbar Zustimmung zu einem Regelungswerk, das vor anderthalb Jahren noch als nicht konsensfähig galt. Denn sie habe alle Kernpunkte aus dem „guten Entwurf“ Leyens übernommen, setze allerdings mehr auf Prävention, wo die Vorgängerin die Intervention in den Vordergrund stellte.

Es geht um den wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlungen und Vernachlässigungen in der Familie. Weil das rechtzeitige Erkennen von Anzeichen dafür immer auch bedeutet, genauer in den mit gutem Recht geschützten privaten Bereich von Familien hineinzuschauen, muss ein solches Gesetzesvorhaben sensibel den Raum zwischen gebotener Fürsorge und unvermeidlichem Eingriff ausloten. Schröder setzt mit einem Netzwerk „Frühe Hilfe“ vor allem auf Unterstützung der Familien – vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren eines Kindes. Dazu werden in diesem Netzwerk Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei zusammengeführt – Behörden und Berufsgruppen, die bisher oft nebeneinander her agiert haben.

Das Bindeglied sollen dabei Familienhebammen sein. Damit diese speziell ausgebildeten Fachkräfte noch engeren Kontakt mit den Familien halten können, will das Ministerium zwischen 2012 und 2015 jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Schröder geht davon aus, dass bei derzeit rund 600 000 Geburten im Jahr etwa zehn Prozent dieser Familien einen besonders hohen Hilfebedarf haben. Mit den geplanten Mitteln könnte nach ihrer Rechnung ein zusätzlicher 15-stündiger Einsatz der Familienhebammen in diesen Familien finanziert werden.

Das Gesetz soll auch Einschränkungen der ärztlichen Schweigepflicht vorsehen: So sollen etwa Ärzte oder Psychologen bei ernst zu nehmenden Anzeichen für Misshandlungen, Unterernährung oder andere Gefährdungen des Kindes die Jugendämter informieren. Bisher gab es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, wie weit (oder wie eng) die ärztliche Schweigepflicht in diesen Fällen gefasst wird. Das Gesetz soll diese Norm vereinheitlichen.

Beim Umzug von Familien soll das Gesetz überdies sicherstellen, dass die zuständigen neuen Jugendämter die notwendigen Informationen von dem bisherigen bekommen. Damit soll „Jugendamts-Hopping“ erschwert oder verhindert werden. Der Hausbesuch von Mitarbeitern des Jugendamtes zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes soll dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, künftig Pflicht werden. In der Umkehrung erlegt das Gesetz den Jugendämtern eine Berichtspflicht für den Fall auf, dass auf diesen Besuch verzichtet wurde.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das heißt, dass darin auch bereits verjährte Strafen auftauchen. In der Kinder- und Jugendhilfe will Schröder verbindliche Standards einführen und Zuweisungen aus öffentlichen Mitteln von deren Einhaltung abhängig machen. Besonders bei den letzten beiden Punkten lehnt sich das Gesetz an die Erfahrungen der beiden Runden Tische zu Heimkindern und gegen sexuellen Missbrauch an.

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