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Politik: Kindesentführung: Zurückbringen oder nicht? - Was das Haager Übereinkommen bei Entführungen vorsieht

Das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesenführung" (HKÜ) wurde 1980 verabschiedet. In Deutschland gilt es seit 1990.

Das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesenführung" (HKÜ) wurde 1980 verabschiedet. In Deutschland gilt es seit 1990. Das Abkommen dient dazu, widerrechtlich ins Ausland verbrachte oder dort festgehaltene Kinder sofort zurückzubringen. Sorgerechtsentscheidungen treffen die zuständigen Stellen nicht.

Artikel 12: Ist ein Kind (...) widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaates, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde die sofortige Rückgabe des Kindes an.

Ist der Antrag erst nach Ablauf der (...) Jahresfrist eingegangen, so ordnet das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Rückgabe des Kindes ebenfalls an, sofern nicht erwiesen ist, dass das Kind sich in seiner neuen Umgebung eingelebt hat.

Artikel 13: Ungeachtet des Artikels 12 ist das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn die Person, Behörde oder sonstige Stelle, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, (...)

b) dass die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.

Das Gericht oder die Verwaltungsbehörde kann es ferner ablehnen, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn festgestellt wird, dass sich das Kind der Rückgabe widersetzt und dass es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen.

bew

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