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Politik: Kindesmörder Gäfgen will Entschädigung Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagt

Frankfurt am Main - Hohn Spott, Entsetzen im Zuschauerraum der vierten Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts: Dass der verurteilte Kidnapper und Mörder des damals 12-jährigen Jakob von Metzler den Staat auf Schmerzensgeld verklagen darf, weil ihm die Polizei Folter angedroht hatte, findet das Publikum empörend. Doch das Gericht muss die Vorwürfe unparteilich bewerten.

Frankfurt am Main - Hohn Spott, Entsetzen im Zuschauerraum der vierten Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts: Dass der verurteilte Kidnapper und Mörder des damals 12-jährigen Jakob von Metzler den Staat auf Schmerzensgeld verklagen darf, weil ihm die Polizei Folter angedroht hatte, findet das Publikum empörend. Doch das Gericht muss die Vorwürfe unparteilich bewerten.

Die Polizei hatte beim Tatverdächtigen Magnus Gäfgen Geld aus der Erpressungssumme gefunden. Noch hatte man die Hoffnung, den entführten Jakob noch lebend zu finden. Um ihm den Aufenthaltsorts des Kindes zu entlocken, sei er massiv unter Druck gesetzt worden, berichtet Gäfgen; der Vernehmungsbeamte habe ihm mit der Zufügung von Schmerzen gedroht, wie er sie noch niemals erlebt habe. 10 000 Euro Schmerzensgeld will er vom Land Hessen erstreiten, wegen der psychischen Folgen dieser Bedrohung, die ihn bis heute belaste.

Am Nachmittag rechtfertigt sich der Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit. Die Berichte der beiden Zeugen könnten widersprüchlicher nicht sein. Gäfgen sagt, der Beamte habe ihm gedroht, ihn mit anderen Häftlingen in eine Zelle zu sperren, die ihn vergewaltigen würden. Er habe Gäfgen lediglich den Schutz der Gefängnisleitung zugesagt, falls er den Aufenthaltsort des Kindes verraten würde, sagt Ennigkeit. Nur Ennigkeit und Gäfgen wissen, was sich in den dramatischen Stunden des 1. Oktober 2002 im Frankfurter Polizeipräsidium wirklich abgespielt hat. Eine Strafkammer hat Ennigkeit wegen der Folterandrohung rechtskräftig verurteilt. csl

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