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Politik: Klage gegen Instagram in den USA

Nutzer der Fotoseite sehen Recht an ihren Fotos nicht garantiert.

Berlin - Der schnelle öffentliche Rückzieher hat Instagram wenig genützt. Obwohl die Betreiber des Onlinefotoalbums die kurz vor Weihnachten angekündigten neuen Geschäftsbedingungen und Datenschutzregeln nach vehementem Nutzerprotest innerhalb eines Tages wieder infrage gestellt haben, liegt in den USA jetzt eine Sammelklage gegen Instagram vor.

Im Auftrag einer Nutzerin hat die Anwaltskanzlei Finkelstein & Krinsk aus San Diego beim Bundesgericht in San Francisco Klage eingereicht. Die Vorwürfe gegen die Facebook-Tochter beinhalten Vertrags- wie Vertrauensbruch. In der Klage heißt es, die geänderten Nutzungsbedingungen übertrügen Besitzrechte von der klagenden Nutzerin an Instagram, während sie die Firma zugleich von jeder Verantwortung für den korrekten Umgang mit den Fotos befreiten. Die zum 19. Januar veränderten Bedingungen verursachten irreversible Schäden. Zudem beschneide Instagram mit den neuen Regeln das Klagerecht der Nutzer im Streitfall mit der Firma. Die Anwälte schreiben, wenn Kunden mit den Geschäftsbedingungen nicht einverstanden seien, hätten sie zwar die Möglichkeit, ihr Profil bei Instagram zu löschen. Allerdings büße ein Nutzer damit sogleich jedes Recht ein, sich sein Eigentum zurückzuholen.

Einen Proteststurm hatte sich Instagram insbesondere mit der vorgesehenen Bestimmung eingefangen, dass Nutzerfotos ohne Zahlung an die Nutzer für Werbezwecke verwendet werden könnten. Daraufhin hatte die Firma eine Überarbeitung angekündigt und die Aufregung als ein Missverständnis dargestellt. „Um es deutlich zu sagen: Wir haben nicht die Absicht, Eure Fotos zu verkaufen“, hatte Instagram-Mitbegründer Kevin Systrom erklärt.

Der Rückzieher sei aber nicht mehr „als eine PR-Kampagne“ zur Beruhigung der Gemüter gewesen, heißt es jetzt in der Klage. Tatsächlich seien die vorgesehenen Geschäftsbedingungen eher kosmetisch überarbeitet worden. Noch immer stelle Instagram nicht das ausschließliche Besitzrecht der Nutzer an ihren Bildern klar. Der Instagram-Mutterkonzern Facebook kommentierte, die Klage sei „wertlos“. Man werde diese „energisch bekämpfen“. Barbara Junge

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