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Klage: Karlsruhe urteilt über Gesundheitsreform

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Beschwerden der Privatkassen gegen die Gesundheitsreform hat sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) siegessicher gezeigt.

Berlin - Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Beschwerden der Privatkassen gegen die Gesundheitsreform hat sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) siegessicher gezeigt. „Ich bin davon überzeugt, dass unsere Reform mit den Vorgaben des Grundgesetzes übereinstimmt“, sagte Schmidt in Berlin. Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) gab sich optimistisch. „Wir hoffen, dass Karlsruhe dem Regierungshandeln gegen die PKV Grenzen setzt“, sagte der Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach. An diesem Mittwoch verkündet das Gericht sein Urteil zur Gesundheitsreform 2007.

In der Verhandlung ging es um die Beschwerden der fünf Versicherungen Axa, Debeka, Süddeutsche, Allianz und Victoria sowie von drei Privatversicherten. Insgesamt haben 29 Unternehmen geklagt, fast die gesamte PKV, sowie zehn Versicherte. Sie wenden sich gegen den Basistarif, die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen, die neuen Wahltarife für die gesetzlichen Kassen sowie höhere Hürden für den Wechsel zur PKV.

Die Branche hoffe etwa auf Änderungen der „völlig willkürlichen Drei-Jahres- Frist“, sagte Leienbach. „Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmer nur noch in die PKV wechseln können, wenn ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat.“ Bei einem Wechsel in den Basistarif würden Versicherte in der Regel von Nichtwechslern subventioniert. Seit 1. Januar müssen die Privatkassen den Basistarif im Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen anbieten. Bestandskunden unter 55 können nur bis zum 30. Juni in diesen Tarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Rückstellungen mitnehmen.

Der „Bund der Versicherten“ (BdV) warnte im Magazin „Focus“ vor einem Ansturm auf den niedrigeren Tarif, der die Prämien weiter steigen lassen könnte. „Damit würde ein Teufelskreis beginnen“, sagte BdV-Vorstand Thorsten Rudnik. Die Klage der fünf Privatversicherungen zeichnet ein Untergangsszenario. Nach Prognosen der PKV werden viele Versicherte vor allem mit höherem Krankheitsrisiko in den rund 530 Euro monatlich betragenden Basistarif wechseln, der auf Niveau der gesetzlichen Kassen liegt; sie lägen dann faktisch oft den im Normaltarif Verharrenden auf der Tasche. Komme so eine Spirale künftig in Gang, sei eine Schieflage der ganzen PKV nicht ausgeschlossen. Bei der Verhandlung im Dezember war die Skepsis auf der Richterbank gegen die Szenarien allerdings unüberhörbar. Bisher haben sich zudem nur 6000 Menschen für den Basistarif entschieden, berichtet die „Wirtschaftswoche“ unter Berufung auf PKV-Angaben. Beim Verband gehe man davon aus, dass die Neuzugänge auch im Laufe des Jahres gering blieben.

Ministerin Schmidt sprach sich für die Einführung einer Bürgerversicherung nach der Bundestagswahl aus. Alle sollten zu gleichen Bedingungen einzahlen. Ärzte sollten einheitlich nach Aufwand bezahlt werden – nicht danach, in welcher Versicherung ein Patient ist.dpa

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