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Klage vorm Verfassungsgericht: NPD verklagt Bundespräsident Gauck

Die NPD hat Klage gegen Bundespräsident Joachim Gauck vorm Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der rechten Partei missfällt eine Äußerung, die Gauck über die NPD-Mitglieder getätigt hatte.

Bundespräsident Joachim Gauck muss sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Klage der NPD zur Wehr setzen. Dabei geht es um seine Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und Gegendemonstrationen.

NPD verklagt Joachim Gauck, weil er sie als Spinner bezeichnet haben soll

Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ hat das Gericht in Karlsruhe am Sonntag bestätigt. Nach einem Auftritt vor Oberstufenschülern Ende August war Gauck in den Medien unter anderem mit den Worten zitiert worden: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.“ Die rechtsextreme NPD verlangte laut „Spiegel“ von Gauck Auskunft, ob er sich mit der „Bezeichnung «Spinner« auf Mitglieder bzw. Aktivisten der NPD bezogen“ habe. Gauck ließ erklären, „bei verständiger Würdigung der Medienberichte“ beantworte „sich Ihre Frage von selbst“.

Darf man sie "Spinner" nennen? NPD-Mann Udo Voigt spricht auf einer Kundgebung
Darf man sie "Spinner" nennen? NPD-Mann Udo Voigt spricht auf einer Kundgebung

© Foto: dpa

Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf weiteres zu untersagen. Über den Eilantrag will das Gericht noch vor der Bundestagswahl entscheiden.

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