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Klima-Gipfel: Die Beschlüsse von Cancún

Zwei-Grad-Ziel und 100-Milliarden-Dollar-Fonds für Entwicklungsländer: Die Beschlüsse der UN-Klimakonferenz von Cancún im Überblick.

Die UN-Klimakonferenz in Cancún hat nach zähem Ringen Entscheidungen getroffen, die Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen voranbringen sollen. Dies soll ein späteres umfassenden Klimaabkommen vorbereiten. Die Beschlüsse gelten für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Klimarahmenkonvention. Das sind - anders als bei den Emissionspflichten des Kyoto-Protokolls - auch die USA sowie China und weitere Schwellen- und Entwicklungsländer.

GRUNDSÄTZE:

Alle Staaten bekennen sich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Die Gefahren des Klimawandels werden noch einmal ausdrücklich anerkannt, und es wird festgestellt, dass die globale Erwärmung „sehr wahrscheinlich“ auf die zunehmende, menschengemachte Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zurückzuführen ist. Eine „gemeinsame Vision“ enthält neben der Emissionsminderung auch gleichrangig ein Bekenntnis zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zu deren Finanzierung, zur technischen Entwicklung und zum Technologietransfer.

EMISSIONEN:

Verlangt wird eine substanzielle Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2050. Ein konkretes Ziel dafür soll auf der nächsten Klimakonferenz Ende 2011 im südafrikanischen Durban festgelegt werden. In den Jahren 2013 bis 2015 soll eine Revision der bis dahin geltenden Ziele erfolgen, ausdrücklich mit der Option, sich dann für eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad zu entscheiden. Von den Staaten freiwillig vorgelegte nationale Minderungsziele werden in einer gesonderten Liste erfasst. Auch Schwellen- und Entwicklungsländer sollen freiwillig nationale Beiträge zur Emissionsminderung leisten und das UN-Klimasekretariat darüber informieren.

FINANZEN:

Zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung wird ein „Green Climate Fund“ errichtet. Er soll von einem Gremium verwaltet werden, dem jeweils zwölf Vertreter der Industrie- und der Entwicklungsstaaten angehören. Das Vermögen des Fonds soll einem Treuhänder übertragen werden. Für eine Übergangszeit soll zunächst die Weltbank diese Aufgabe übernehmen. In den Fonds sollen ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar fließen, sowohl aus öffentlichen Geldern als auch aus privaten und sonstigen Quellen. Das vor einem Jahr in Kopenhagen unterbreitete Angebot von Industriestaaten, 30 Milliarden Dollar als Soforthilfe bis 2012 zur Verfügung zu stellen, wird zur Kenntnis genommen.

ANPASSUNG AN KLIMAFOLGEN:

Internationale Unterstützung soll Entwicklungsländer in die Lage versetzen, durch Anpassungsmaßnahmen die Auswirkungen von Folgen des Klimawandels zu mindern. Dazu soll eine neue Institution, das „Cancún Adaptation Framework“ geschaffen werden, die Bedürfnisse feststellt und Anpassungsstrategien koordiniert. Konkrete Maßnahmen sollen aber in nationaler oder regionaler Verantwortung geplant und umgesetzt werden.

WALDSCHUTZ:

Die Entwicklungsländer werden aufgefordert, CO2-Emissionen durch Entwaldung und Waldzerstörung zu verringern. Ziel soll es sein, Entwaldung zu stoppen und sogar rückgängig zu machen. Industriestaaten werden aufgefordert, dies angemessen zu unterstützen. Die Interessen indigener Völker sollen ebenso berücksichtigt werden wie der Schutz der Artenvielfalt. Eine Einbeziehung in den Emissionshandel ist nicht vorgesehen.

KYOTO-PROTOKOLL:  

In einem weiteren Beschluss nur für die Mitglieder des Kyoto-Protokolls, das Emissionspflichten nur für Industriestaaten ohne die USA vorsieht, wird bekräftigt, dass die Unterzeichnerstaaten insgesamt bis 2020 ihre CO2-Emissionen um 25 bis 40 Prozent unter den Stand von 1990 absenken sollen. Eine zweite Verpflichtungsperiode des Protokolls wird erwähnt. Eine Entscheidung soll jedoch darüber erst später fallen, allerdings so, dass nach dem Auslaufen der ersten Periode 2012 keine Lücke entsteht. Auch der Umgang mit überschüssigen Emissionsrechten aus der ersten Periode soll später geregelt werden. (AFP)

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