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Politik: Kohl hat zu lange regiert - aber das richtige Maß sollte kein Gesetz bestimmen (Analyse)

Schröder fordert eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, lautete die Meldung. Aber was in dieser Lesart die Runde durch die Medien machte, war bestenfalls zur Hälfte Kanzler-Wort.

Schröder fordert eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, lautete die Meldung. Aber was in dieser Lesart die Runde durch die Medien machte, war bestenfalls zur Hälfte Kanzler-Wort. Zur anderen Hälfte war es Folge des Nachrichtengeschäfts, das auf Zuspitzung gerichtet ist. Denn Schröder hatte die Frage der Spiegel-Interviewer, ob es dafür ein Gesetz brauche, nur mit dem Hinweis pariert: Es habe da einmal einen Vorschlag gegeben, der eine Begrenzung der Kanzlerschaft auf zehn Jahre zum Inhalt hatte; das sei eine "vernünftige Regelung". Zuvor hatte er seine Sympathie für Zeitbegrenzungen, "die man sich selber setzt", zu erkennen gegeben. Am Ende setzte der Reporter nochmals nach: "Sie haben für sich ein inneres Zeitmaß gefunden - acht Jahre sind genug?" Darauf Schröder: "Ich kenne mein Zeitmaß." Wie es so geht, zog der Gedanke als Forderung des Kanzlers seine Kreise durch die Weihnachtswoche.

Das ist das eine. Das andere ist, dass an der Grundüberlegung gar nichts zu deuteln ist. Überlange Amtszeiten können beim Amtsinhaber in das Gefühl umschlagen, unentbehrlich zu sein. Das mag gegen Rat und Kritik immunisieren und die Gefahr von Fehlentwicklungen heraufbeschwören, die dann kaum noch korrigierbar sind. Kurz, sie können zu Entwicklungen führen, die der Fall Kohl drastisch vor Augen führt. Diese Überlegung wird auch dann nicht falsch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Kohls Fehlverhalten zu einem Zeitpunkt einsetzte - Anfang der 90er-Jahre -, zu dem er noch keineswegs der Dauer-Kanzler des Jahres 1998 war. Eine Zehn-Jahres-Frist - Amtszeit-Ende also 1992/1993 - hätte ihn nicht vor der Selbstüberschätzung bewahrt, die ihn zum Fall gemacht hat.

Die Frage ist nur, ob man dieser Gefahr mit gesetzlichen Frist-Setzungen wehren soll. Damit würde ja nicht nur der Amtsinhaber an die Kandarre genommen. Unter Kuratel würden auch diejenigen gestellt, die ihm das Amt anvertrauen: die Wahlgremien, also der Bundestag, die Parteigremien, die ihn vorschlagen, zuletzt die Wählerschaft selbst. Eingegriffen wird mit der Regelung, dass der Kanzler nur eine bestimmte Zahl von Jahren regieren darf, in den politischen Prozess, aus dem die Regierung herauswächst. Und es wird eingegriffen nach Maßstäben, die letztlich willkürlich sind. Es gibt kein Gesetz, nachdem ein Politiker nach acht oder zehn oder zwölf Jahren dem Größenwahn verfällt.

Das ist es, was gegen eine gesetzliche, Regelung spricht - weshalb man auch, notabene, den Bundespräsidenten, der lediglich zwei Wahlperioden amtieren darf, aber ein ungleich weniger politisches Amt innehat, nur beschränkt als Beispiel heranziehen kann. Wieder träte an die Stelle von Argumentation, Gewissen, der Einsicht oder dem Druck, den die Politik selbst hervorbringt, die abstrakte Regel, das Gesetz - ja, in diesem Fall die Verfassung. Wieder würde die Freiheit, nach Diskussion und angesichts der jeweiligen Lage zu entscheiden, aufgegeben - zugunsten einer Vorschrift, die heute richtig erscheint, sich morgen aber vielleicht als Fehler herausstellt. Und natürlich würde die gesetzliche Regelung die politische Entscheidung zurückdrängen - wer ein Zeitmaß vorgesetzt bekommt, muss dann kein eigenes finden.

Kohl hat, gewiss doch, zu lange regiert. Doch es führt in die falsche Richtung, darauf zu reagieren, indem man die Institution des Amtes manipuliert und den politischen Prozess ein Stück weiter knebelt.

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