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Politik: Kohl und die Staatssicherheit - Die Wahrheit der Spitzel (Leitartikel)

Die Debatte schlägt hohe Wellen, und das ist gut so. Sie muss jetzt, zehn Jahre nach der Wende, zu Ende geführt werden.

Die Debatte schlägt hohe Wellen, und das ist gut so. Sie muss jetzt, zehn Jahre nach der Wende, zu Ende geführt werden. Das sind die Fragen: Darf aus Unterlagen der DDR-"Staatssicherheit" zitiert werden? Dürfen Wortlautprotokolle, die auf rechtswidrigem Abhören der Telefonate von Politikern beruhen, veröffentlicht werden? Darf ihnen gar geglaubt werden?

Die Gauck-Behörde ist die Institution, die sich im Auftrag des gemeinsamen demokratischen Staates mit den Stasi-Hinterlassenschaften beschäftigt. Sie ist nicht die Behörde, die die Unterlagen einfach wegsperren und der Öffentlichkeit entziehen soll. Im Gegenteil: Opfer sollen Einsicht bekommen, Täter ans Tageslicht kommen. Und der demokratisch gewählte Bundestag hat beschlossen, dass die rechtswidrig entstandenen Abhörprotokolle - im Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis - verwendet werden dürfen.

Das Gesetz über den Umgang mit den Stasi-Unterlagen gestattet die Veröffentlichung, ob zur Forschung (etwa in Büchern von Zeitgeschichtlern, die die Entstehungsgeschichte verschiedener Ereignisse erklären wollen), oder aktuell in Zeitungen, die den Hintergrund politischer Aktionen aufklären wollen. Das Gesetz erlaubt auch, rechtswidrig erlangte Stasi-Erkenntnisse heranzuziehen, um eine Bewerbung für den Öffentlichen Dienst zu prüfen. Das Stasi-Unterlagengesetz, sagt Joachim Gauck, der der Behörden-Chef, "ist ein Veröffentlichungsgesetz".

Gauck darf aber nicht alles veröffentlichen. Deshalb schwärzt seine Behörde vor der Herausgabe der Unterlagen manche Passagen. Das sind zum Beispiel Schmuddelgeschichten. Hier kommt die Pflicht des sorgfältigen Umgangs mit "Quellen" und die genaue Betrachtung der durch sie erhaltenen Informationen hinzu. Was zur Aufklärung von Straftaten oder Fehlverhalten beitragen kann, das wird veröffentlicht. Privates bleibt privat. Die Unterschiede werden beachtet. So kam der Tagesspiegel als erster in den Besitz der Abhörprotokolle über Walther Leisler Kiep, die auf acht Seiten Persönliches enthielten - die aber wurden nicht veröffentlicht. Und der Gauck-Behörde zurückgegeben.

Als die DDR noch existierte, setzte die Stasi oft angebliche Dokumente in den Westen ab, um Desinformation zu betreiben. An der Authentizität anderer Unterlagen aber gibt es keinen vernünftigen Zweifel: Das gilt sowohl für die abgehörten Telefonate von Kiep als auch für die von Uwe Lütje, bei denen es den Spitzeln ja gerade auf den Wortlaut ankam. Ein Ausschuss des Bundestages, der sich gegenwärtig mit der Aufarbeitung einer Finanzaffäre beschäftigt, wie sie die Bundesrepublik Deutschland noch nicht erlebt hat, muss auf Grund der veröffentlichten, von der Gauck-Behörde herausgegebenen Informationen Fragen stellen dürfen. Der Untersuchungsausschuss kann danach selbst entscheiden, ob die Unterlagen herangezogen werden sollen.

Helmut Kohl setzt jetzt alles daran, für die Zukunft alle weiteren Veröffentlichungen über ihn zu verhindern. Er droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Was illegal beschafft worden sei, dürfe nun nicht gegen einen verwendet werden. Damit entzieht er sich der Notwendigkeit, sich mit dem Wahrheitsgehalt der Protokolle auseinanderzusetzen. Aber gerade darum geht es jetzt: Wo Andere Zusammenhänge verdunkeln, kann im Einzelfall auch das Material eines verhassten Dienstes zur Aufklärung verhelfen. Vor den Akten sind West- und Ostdeutsche gleich. Deshalb gilt auch für Helmut Kohl: Hände weg von der Gauck-Behörde.

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