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"Insbesondere die Zahl der kommunalen Krankenhäuser hat sich in den letzten zehn Jahren drastisch von 796 im Jahr 2003 auf 596 im Jahr 2013 reduziert."

© Jens Wolf/dpa

Debatte zur Krankenhausreform: Krankenhäuser müssen wohnortnahe Versorgung gewährleisten können!

Obwohl Krankenhäusern in ländlichen Regionen eine wachsende Bedeutung beigemessen wird, sinkt die Anzahl kommunaler Kliniken wegen Unterfinanzierung. Diese Abwärtsspirale gilt es zu durchbrechen, betont der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Ein Debattenbeitrag

Deutschland bietet mit derzeit knapp 2000 Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Sie sind ein Stützpfeiler der medizinischen Versorgung gerade in ländlichen Räumen. Seit mehreren Jahren werden die Lage der Krankenhäuser und der Reformbedarf der stationären Versorgung kontrovers diskutiert. Eine größere Anzahl von Krankenhäusern muss um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Insbesondere die Zahl der kommunalen Krankenhäuser hat sich in den letzten zehn Jahren drastisch von 796 im Jahr 2003 auf 596 im Jahr 2013 reduziert.

Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung in zunehmend mehr Städten und Gemeinden wird immer schwieriger; dies gilt auch für die ambulante spezialärztliche Versorgung in strukturschwachen Gegenden. Auch die Krankenhäuser leiden zunehmend unter erheblichen Problemen, freie Arztstellen zu besetzen, um ihrem Versorgungsauftrag nachkommen zu können. Die stationäre medizinische Versorgung ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Gestaltungsauftrag für die Kommunen, den sie über die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags gemeinsam mit den Bundesländern engagiert wahrnehmen. Den Krankenhäusern in den ländlichen Räumen kommt eine immer größere Bedeutung bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insgesamt, also auch der ambulanten Versorgung zu.

Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

© DStGB

Im ländlich und kleinstädtisch geprägten Raum ist in den vergangenen Jahren viel dafür getan worden, die Krankenhausstrukturen zu optimieren. Eine Überversorgung ist hier nicht festzustellen. Daher müssen die Krankenhäuser im ländlichen Raum finanziell so ausgestattet sein, dass sie auch bei einer normalen Mengenentwicklung ihren Versorgungsauftrag unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung erfüllen können. Kommunale Krankenhäuser, die eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten, müssen in die Lage versetzt werden, ohne Personalabbau und Mengensteigerungen wirtschaftlich zu arbeiten. Häufig stellt sich eine Finanzierungsproblematik bei den die Grund- und Regelversorgung sicherstellenden Krankenhäusern in der Fläche. Dies ist ein Auftrag an die Finanzierung des laufenden Krankenhausbetriebs aus den Einnahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ebenso wie an die Investitionsfinanzierung der Länder. Die Krankenhäuser in den Kommunen gewährleisten eine flächendeckende Versorgung mit stationären medizinischen Leistungen, insbesondere der Grundversorgung, die rund um die Uhr und ganzjährig zur Verfügung steht. Dies wird noch nicht hinreichend im Fallpauschalensystem honoriert.

Im Bereich der Krankenhausfinanzierung gibt es nach wie vor ein weiteres ungelöstes Problem: Die Investitionsfinanzierung. Seit Jahrzehnten erhalten die Krankenhäuser keine ausreichenden Investitionsmittel. Derzeit besteht ein anerkannter Investitionsbedarf von jährlich 6 Mrd. Euro, die Krankenhäuser erhalten von den Ländern jedoch nur 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hier sind Bund und Länder gefordert, ansonsten ist die Zukunftssicherheit der medizinischen Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser gefährdet.

Gerade kommunale Krankenhäuser, wo nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern die Erfüllung des Versorgungsauftrages im Vordergrund steht, bedürfen bei einem negativen Betriebsergebnis die finanzielle Unterstützung der Trägerkommune, was auf Dauer gesehen kein Zustand sein kann. Die Abwärtsspirale aus Unterfinanzierung und Leistungsverdichtung wird sich unerbittlich weiter drehen, wenn eine auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten weiter auf sich warten lässt.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aber auch im Hinblick auf den zunehmenden Ärztemangel im ambulanten Bereich, kommt den ländlichen Krankenhäusern der wohnortnahen Grund- und Regelversorgung eine besondere Bedeutung zu. Wo dies von den Vor-Ort-Verhältnissen her als sinnvoll und zielführend erscheint, sollten hier insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungskonzepte gefördert und entsprechende Umstrukturierungshilfen geleistet werden. Auch die Länder müssen ihre Zuständigkeit für die Krankenhausplanung verstärkt nutzen, um die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Fläche nachhaltig zu gewährleisten.

Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings

© TPM

Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Kommunen als Krankenhausbetreiber engagieren sich täglich rund um die Uhr für eine qualitativ hochwertige Versorgung und ein Maximum an Patientensicherheit. Sie sind selbstverständlich bereit, auch weiterhin alles zu unternehmen, damit – wie es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags heißt – die Menschen „sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden“. Dabei darf aber nicht länger vernachlässigt werden, was in allen übrigen Lebensbereichen selbstverständlich ist: Gute Qualität hat ihren Preis!

Dr. Gerd Landsberg ist Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Sein Beitrag erscheint im Rahmen der Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings zur Krankenhausreform. Alle Debattenbeiträge finden sie hier.

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