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Politik: Krankenkassen müssen häusliche Pflege bezahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Leistungen der häuslichen Krankenpflege grundsätzlich zu bezahlen, wenn diese vom Arzt verordnet wurden. Dies hat am Donnerstag der 3.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Leistungen der häuslichen Krankenpflege grundsätzlich zu bezahlen, wenn diese vom Arzt verordnet wurden. Dies hat am Donnerstag der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden. Eine Ausnahme sehe das Gesetz bislang nur vor, wenn Angehörige diese Pflege übernehmen könnten, hieß es. Im konkreten Fall hatte eine 87-jährige Frau von einem ambulanten Hilfsdienst regelmäßig Kreislauf stabilisierende Medikamente verabreicht bekommen. Diese Form der häuslichen Krankenpflege war von einem Arzt verordnet worden, weil die Frau wegen fehlender Krankheitseinsicht die zweimal täglich erforderlichen Medikamente nicht zuverlässig eingenommen hatte. Die Karstadt-Betriebskrankenkasse (BKK) hatte die dafür tägliche Fallpauschale in Höhe von 33,80 Mark zwar anfangs erstattet, wollte aber nicht auf Dauer die Kosten für die Medikamentengabe übernehmen. "Grundsätzlich können dies auch Laien leisten", argumentierte die BKK-Justiziarin Marion Rabbe. Der 3. Senat des BGS erklärte jedoch, dass die Krankenkassen eine Behandlungspflege übernehmen müssten. Diese liege vor, wenn es darum gehe, eine Krankheit zu verhindern oder zu therapieren. Mit dem Urteil drohen nach Angaben Rabbes allein der BKK mit ihren 85 000 Versicherten zusätzliche Kosten bis im siebenstelligen Bereich (Az: B 3 KR 14/99 R).

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