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Politik: Krebsmaus-Patent nur teilweise gültig

Das Patent für die so genannte Krebsmaus muss aus moralischen Gründen zumindest eingeschränkt werden. Der Vorsitzende der Einspruchsabteilung beim Europäischen Patentamt, Bernd Isert, sagte am Mittwoch in München, das Patent erfülle nicht die ethischen Anforderungen des Patentübereinkommens.

Das Patent für die so genannte Krebsmaus muss aus moralischen Gründen zumindest eingeschränkt werden. Der Vorsitzende der Einspruchsabteilung beim Europäischen Patentamt, Bernd Isert, sagte am Mittwoch in München, das Patent erfülle nicht die ethischen Anforderungen des Patentübereinkommens. Es schützt die "Methode zur Herstellung von transgenen Tieren" vor unerlaubter Nachahmung. Die Patentgegner, die die Rechtmäßigkeit des 1992 erteilten Patents bezweifelt hatten, konnten damit einen Teilerfolg erzielen. Greenpeace-Experte Christoph Then erklärte, wahrscheinlich werde das Patent jetzt auf Nagetiere oder nur auf Mäuse beschränkt.

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