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Babyklappe, ja oder nein?

© dpa

Kristina Schröder legt Gesetzesentwurf vor: Anonyme Geburt soll in Ausnahmefällen möglich sein

Familienministerin Kristina Schröder hat ihren Gesetzesentwurf zur Regelung anonymer Geburten vorgelegt. In Ausnahmefällen sollen diese per Babyklappe noch gewährleistet werden. Nicht alle sind mit diesem Ergebnis zufrieden.

Nach monatelangem Ringen legt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) nun endlich ihren Gesetzesentwurf zur Regelung von anonymen Geburten vor dem Bundeskabinett vor. Inkrafttreten wird das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ allerdings frühestens am 1. Mai 2014.

Seit dreizehn Jahren bieten Kliniken in ganz Deutschland anonyme Geburten an. Darüber hinaus gibt es rund hundert Babyklappen, in denen Mütter ihr Kind einfach zurücklassen können. Ein rechtswidriges Verfahren, dessen Legalisierung in der Vergangenheit mehrfach erfolglos angestrebt wurde. Jeder Gesetzesentwurf scheiterte, weil zu den Grundrechten gehört, seine Herkunft zu kennen. Letztes Jahr hatten die Babyklappen für Schlagzeilen gesorgt, nachdem das Deutsche Jugendinstitut eine Studie vorgelegt hatte, die auf erhebliche Missstände hinwies: Keine Aufsicht über die anonymen Angebote, keine Dokumentationspflicht, keine einheitlichen Standards und keine staatliche Kontrolle.

Das neue Gesetz sieht die Einrichtung einer bundesweiten Hotline für Frauen, die ihre Kinder vorerst nicht behalten und die Geburt geheim halten wollen, vor. Experten sollen die werdenden Mütter beraten und bei Bedarf eine vertrauliche Geburt mit Ihnen vereinbaren. Die Mutter muss ihre Identität nur bedingt preisgeben. Das Kind wird dann auf reguläre Weise in einer Klinik oder per betreuter Hausgeburt zur Welt gebracht.

Sechzehn Jahre lang werden die Daten der Mutter – die sie hinterlassen muss – unter Verschluss gehalten. Erst mit seinem 16. Geburtstag erhält das Kind das Recht auf Einsichtnahme in seine Herkunftsakten. Nach der sogenannten Härtefallregelung hat die Mutter die Möglichkeit, auf eine dauerhafte Anonymität zu bestehen und die Akten für das Kind sperren zu lassen. Dieses Widerspruchsrecht sollen Frauen aber nicht direkt nach der Geburt des Kindes, sondern erst fünfzehn Jahre später erhalten. Dafür muss die Frau bei der Beratungsstelle schutzwürdige Belange erklären, die einer Offenlegung entgegenstehen. Dazu zählen Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Sollte das Kind trotz des Sperrvermerks auf einer Auskunft bestehen, muss das Familiengericht entscheiden, ob eine Notlage vorliegt, die eine dauerhafte Anonymität rechtfertigt. Diese Prüfung soll bei Wahrung der Anonymität der Frau durchgeführt werden.

Die Babyklappen will Ministerin Schröder nicht komplett abschaffen: "Der Bundesregierung ist bewusst, dass es nach wie vor in einzelnen Notfällen dazu kommen kann, dass eine Frau bei und nach einer Geburt im Krankenhaus keine vertrauliche Hinterlegung ihrer Daten möchte. Die vertrauliche Geburt soll eine echte Alternative zur anonymen Kindesabgabe und zu Babyklappen bieten.“ Bedeutet: In Ausnahmefällen soll Müttern noch eine anonyme Geburt per Babyklappe gewährleistet werden. Dem Gesetzesentwurf ist auch nicht zu entnehmen, dass die Babyklappen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschlossen werden müssen.

Gegner der Babyklappe, wie Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, werden mit dem Gesetzesentwurf nicht zufrieden zu stellen sein. Die Beibehaltung der Babyklappen hält Woopen für absurd: „Das widerspricht sogar dem vorliegenden Gesetzestext.“ Auch der Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen aus Regensburg, der die anonyme Geburt in der Vergangenheit wiederholt kritisiert hat, ist weiterhin dagegen. Er argumentiert gegen die anonymen Angebote, weil diese die vertrauliche Geburt unterbinden würden und das Gesetz so ins Leere laufen ließen: „Jede Mutter, die die Beratung scheut, wird weiterhin ihr Kind einfach anonym zurücklassen.“

Antonia Oettingen

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