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Politik: La-Belle-Prozess: Richter sollen Zeugen in Libyen vernehmen

Im Prozess um den Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" im Jahre 1986 sollen zwei der Berufsrichter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nach Tripolis reisen. Dort sollen sie persönlich Zeugen vernehmen, verlangte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Berliner Landgericht.

Im Prozess um den Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" im Jahre 1986 sollen zwei der Berufsrichter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nach Tripolis reisen. Dort sollen sie persönlich Zeugen vernehmen, verlangte die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Laut Anklage war der Anschlag vom libyschen Geheimdienst gesteuert worden.

Die Kammer des Berliner Landgerichts will ein entsprechendes Angebot der libyschen Regierung allerdings ihren bisherigen Äußerungen zufolge wegen rechtlicher Bedenken nicht wahrnehmen. Grund: Sie könne nicht über die Ergebnisse der Reise berichten, ohne die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Bei dieser Argumentation hatte sich die Kammer Ende Mai auf eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt.

Bei dem Anschlag auf die zumeist von US-Soldaten besuchte Discothek waren 1986 drei Menschen getötet und mehr als 200 verletzt worden. Die USA hatten daraufhin als Vergeltung die Städte Tripolis und Bengasi bombardiert.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kann nur die Reise der Richter garantieren, Vernehmungsprotokolle auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen hin zu überprüfen. Allein durch ihre Anwesenheit sei gewährleistet, dass Ergänzungsfragen eingebracht und in den Protokollen notiert werden.

Einige Verteidiger haben Bereitschaft signalisiert, nach Libyen mitzufliegen. Nach Einschätzung von Nebenklagevertreter Hans-Joachim Ehrig ist aber nicht gewährleistet, dass die libyschen Zeugen überhaupt reden. Zunächst blieb offen, wann die Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Der Prozess soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden.

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