zum Hauptinhalt

Politik: Land darf Lehrerin ihr Kopftuch verbieten

Bundesverfassungsgericht fordert aber gesetzliche Grundlage / Teilerfolg für muslimische Klägerin / Thierse: Ein feiges Urteil

Karlsruhe/Berlin (Tsp). Lehrerinnen kann das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nur untersagt werden, wenn zuvor ein entsprechendes Gesetz erlassen worden ist. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch den seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen der aus Afghanistan stammenden Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land BadenWürttemberg entschieden. Zur Begründung hieß es, der Gesetzgeber könne so das Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule neu bestimmen. Das mit fünf zu drei Stimmen ergangene Urteil ist ein Teilerfolg für Ludin, deren Rechtsstreit jetzt zurück an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen wird. Die Reaktionen auf das Urteil waren gespalten. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) nannte es „eigentümlich feige“.

Zustimmung kam dagegen von der FDP. Erste Landesregierungen kündigten bereits Konsequenzen an. „Hessen wird Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbieten“, erklärte die hessische Kultusministerin Karin Wolff (CDU). Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach sich gegen moslemische Lehrerinnen mit Kopftuch aus und plädierte für eine gesetzliche Regelung. Auch Bremen und Niedersachsen schlossen gesetzliche Schritte nicht aus. Berlins Schulsenator Klaus Böger (SPD) nannte das Urteil „weise“. Gesetzliche Konsequenzen werde man prüfen. „Da das Kopftuch ganz offensichtlich Ausdruck religiöser Überzeugung ist, hat es bei den Lehrerinnen an staatlichen Schulen nichts zu suchen“, sagte Böger. Die von dem Urteil direkt betroffene Stuttgarter Landesregierung will die Situation nach dem Urteil „gewissenhaft und eingehend analysieren“. Danach werde der Landtag entscheiden, ob es in Baden-Württemberg zu einer gesetzlichen Regelung komme, erklärte Kultusministerin Annette Schavan (CDU). Auch CDU-Chefin Angela Merkel drang darauf, das Tragen von Kopftüchern im Schuldienst zu verbieten. Ähnlich äußerte sich Christa Nickels, kirchenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Ich würde mir wünschen, dass das verboten wird“, sagte Nickels dem Tagesspiegel. Die Länder müssten nun Grundlagen schaffen, die dem Recht auf Glaubensfreiheit Rechnung trügen, aber auch die „negative Religionsfreiheit“ berücksichtigten. Schließlich gebe es Menschen, die es als Zumutung empfänden, wenn ihnen religiöse Symbolik im öffentlichen Raum und von Repräsentanten des Staates aufgezwungen werde.

SEITEN 2, 10 UND MEINUNGSSEITE

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false