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Landesheimbauverordnung: Höhere Standards für Heime

Als erstes Bundesland verpflichtet Baden-Württemberg Pflegeheime zur Abschaffung von Doppel- und Mehrbettzimmern. „Soweit Heime keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereitstellen, muss für alle Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen“, schreibt die Landesheimwohnbauverordnung vor, die am 1. September in Kraft tritt.

Diesen Termin nannte Sozialministerin Monika Stolz (CDU) dem Tagesspiegel. Laut der Verordnung dürfen Heime, die ab kommendem Monat entstehen oder ab dann grundlegend saniert werden, nur noch Einzelzimmer mit einer Fläche von mindestens 14 Quadratmetern oder einschließlich Vorraum von mindestens 16 Quadratmetern haben. In Neubauten muss jedes Bewohnerzimmer zudem direkten Zugang zu einem eigenen Sanitärbereich mit Waschtisch, Dusche und WC aufweisen.

Bestehende Einrichtungen können Doppelzimmer noch für eine zehnjährige Übergangsfrist nutzen. Die Übergangsfrist kann aber auf Antrag der Betreiber indes auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

„Die Würde des Menschen und die Wahrung der Intimsphäre sind uns auch in den Heimen wichtig. Niemand soll gegen seinen Willen in einem Doppelzimmer leben müssen“, begründet Stolz die Verordnung. Denjenigen, die – wie etwa Ehepartner – freiwillig zusammenwohnen wollen, soll dies durch den Zusammenschluss zweier Einzelzimmer ermöglicht werden.

In Baden-Württemberg leben derzeit etwa 80 000 Menschen in Heimen. Ende 2007 waren nach Daten des Statistischen Landesamtes 54 Prozent der vollstationären Pflegeplätze in Baden-Württemberg als Einzel-, 44 Prozent als Doppel- und zwei Prozent als Drei- oder Mehrbettzimmer ausgewiesen. Roland Muschel

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