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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen

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Landesverfassungsgericht: Schleswig-Holstein vor Neuwahlen

Neuwahl im Norden: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Bis Ende September 2012 muss neu gewählt werden.

Das Landesverfassungsgericht hat vorzeitige Neuwahlen in Schleswig-Holstein angeordnet. Die Schleswiger Richter erklärten das Wahlrecht des nördlichsten Bundeslandes am Montag in Teilen mit der Verfassung nicht vereinbar. Dem Parlament gab das Gericht Zeit, bis Ende Mai 2011 das Wahlrecht entsprechend zu ändern und bis Ende September 2012 eine Neuwahl anzuberaumen. Regulär wären
die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden. Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) hatten gegen das Wahlgesetz geklagt. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP ließ das Gericht jedoch unangetastet. (dddp/dpa)

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