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Leserdebatte: Fahrverbote bei Diebstahl oder Körperverletzung?

Die Justizminister der Länder wollen einem Zeitungsbericht zufolge den Führerschein als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen. Hat eine solche Maßnahme einen erzieherischen Effekt?

Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete „Bild am Sonntag“. Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden.

Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden. In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Innerhalb der Union findet die Initiative Unterstützung. „Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt“, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).

Der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach hat dabei den erzieherischen Effekt vor Augen. „Es geht darum, eine für die Täter spürbare Sanktion einzuführen, die abschreckend wirkt und erzieherisch wirksam sein kann“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Die FDP tritt bei dem Vorschlag dagegen auf die Bremse. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe würden „Spezialsanktionen“ für bestimmte Personengruppen geschaffen, die unser Strafrechtssystem „nicht besser machen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) zeigte sich dagegen offen für das Vorhaben: „Aus unserer Sicht ist das Fahrverbot beispielsweise nach entsprechenden Rohheitsdelikten durchaus ein geeignetes Instrumentarium.“ (dpa)

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