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Politik: Leuna-Akten: Erstaunen über Ermittlungstempo

Das Bundesjustizministerium und die Bundesanwaltschaft haben den Vorwurf der Untätigkeit bei der Aufarbeitung der Leuna-Akten zurückgewiesen. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stehe nicht das Recht zu, Staatsanwaltschaften Anweisungen zu geben, sagte ihr Sprecher.

Das Bundesjustizministerium und die Bundesanwaltschaft haben den Vorwurf der Untätigkeit bei der Aufarbeitung der Leuna-Akten zurückgewiesen. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stehe nicht das Recht zu, Staatsanwaltschaften Anweisungen zu geben, sagte ihr Sprecher. Denn sie unterstünden den Ländern und nicht dem Bund.

Das Bundesjustizministerium habe aber bei den regelmäßigen Kontakten mit den Länderjustizministerien immer wieder Erstaunen darüber geäußert, dass niemand im Fall Leuna tätig werde. Dem Generalbundesanwalt liegt nach Angaben seiner Sprecherin Frauke Scheuten kein Antrag einer Staatsanwaltschaft vor, der ihn zu einer Entscheidung über die Zuständigkeit in der Leuna-Affäre berechtigen würde.

Der Sonderermittler der Bundesregierung für verschwundene Akten im Kanzleramt, Burkhard Hirsch (FDP), hatte zuvor im Deutschlandfunk Unverständnis über die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften in der Leuna-Affäre geäußert.

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