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Politik: Lichtenhagen-Prozess wird unterbrochen

Im letzten Prozess um die fremdenfeindlichen Krawalle von Rostock-Lichtenhagen im August 1992 wird das Urteil nicht vor Juni gesprochen. Das Landgericht Schwerin beschloss am Montag nach 17 Verhandlungstagen eine vierwöchige Unterbrechung.

Im letzten Prozess um die fremdenfeindlichen Krawalle von Rostock-Lichtenhagen im August 1992 wird das Urteil nicht vor Juni gesprochen. Das Landgericht Schwerin beschloss am Montag nach 17 Verhandlungstagen eine vierwöchige Unterbrechung. Nach zwei Terminen unmittelbar nach Ostern, in denen es um Formalien geht, soll die Verhandlung am 13. Mai inhaltlich fortgesetzt werden. Urspünglich wollte das Gericht den im November begonnenen Prozess bereits abgeschlossen haben.

Das Gericht vernahm am Montag zunächst ein Ehepaar aus Rostock, das in der Brandnacht vom 24. August 1992 die Feuerwehr alarmiert hatte. Während die Frau die Meinung vertrat, die rechten Krawalle seien organisiert gewesen, sah ihr Mann dafür keine Anhaltspunkte. Ein wegen der Angriffe in Lichtenhagen bereits verurteilter früherer Skinhead sagte, einer der Angeklagten sei auf jeden Fall mit ihm in dem brennenden Haus gewesen. Sie hätten dort gezielt gegen Ausländer vorgehen wollen, seien aber durch die dichten Rauchschwaden wieder hinausgetrieben worden.

Zwei ehemals führende Köpfe der rechten Szene, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, erschienen nicht vor Gericht. Sie waren von der Staatsanwaltschaft geladen worden, um Aufschluss darüber zu geben, ob es sich bei den Brandanschlägen um eine geplante neonazistische Aktion handelte.

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