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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

© Uli Deck/dpa

Bundesverfassungsgericht: Linke in Vermittlungsverfahren nicht benachteiligt

Bei den Verhandlungen über die Hartz-IV-Reformen im Vermittlungsausschuss hatte sich die Linksfraktion übergangen gefühlt und dagegen geklagt. Karlsruhe entschied nun: Die Rechte der Linken wurden nicht verletzt.

Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Verfassungsklage gegen die ihrer Ansicht nach unzureichende Beteiligung im Vermittlungsausschuss gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklage am Dienstag in Karlsruhe ab. Konkret ging es um das Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beim Hartz-IV-Kompromiss 2011. Die Linksfraktion hatte geklagt, weil sie sich damals in bestimmten Gremien und informellen Runden des Ausschusses übergangen fühlte und dadurch ihre Rechte verletzt sah. (Az.: 2 BvE 1/11)

Die Rechte der Fraktion seien nicht durch das Vorgehen des Vermittlungsausschusses verletzt worden, urteilten aber die Bundesrichter. Bei der Reform ging es um die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder. Im Bundesrat war das Vorhaben Ende 2010 gescheitert, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sollte eine Lösung finden. In einer Arbeitsgruppe dort bekam die Linksfraktion jedoch erst nach einem Antrag in Karlsruhe einen Platz, in einer späteren informellen Gesprächsrunde gar keinen.

Um seine Aufgabe zu erfüllen, habe der Vermittlungsausschuss einen weiten Gestaltungsspielraum, hieß es nun in Karlsruhe. Seine Arbeitsgruppen müssten daher kein verkleinertes Abbild des Bundestags sein. Die Klage der Fraktion wegen eines Platzes im informellen Gesprächskreis wiesen die Richter als unzulässig ab. (dpa)

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