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Politik: „Liquidieren hieß nicht töten“

Ex-Stasi-Offiziere bestreiten, die Erschießung des DDR-Gegners Gartenschläger geplant zu haben

Michael Gartenschläger sorgte im April 1976 weltweit für Aufsehen. Es war ihm gelungen, vom Westen aus zwei an DDR-Grenzzäunen befestigte Splitterminen „SM 70“ abzubauen. Er präsentierte sie der Öffentlichkeit und lieferte damit einen Beweis für die berüchtigten Selbstschussautomaten, deren Existenz die DDR bestritten hatte. Gartenschlägers dritter Demontageversuch aber endete tödlich. In der Nacht zum 1. Mai 1976 wurde der 32-Jährige von einer Stasi-Sondertruppe erschossen. Fast 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Regimegegners müssen sich seit Dienstag zwei ehemalige Stasi- Offiziere als mutmaßliche Hintermänner vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft macht den 70-jährigen Helmut H. und den 61-jährigen Wolfgang S. für einen „Maßnahmenplan“ mitverantwortlich, der zu den tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze, rund 50 Kilometer südlich von Lübeck, geführt haben soll. Laut Anklage wurde darin die Festnahme oder auch „Vernichtung“ des Regimegegners beschlossen, um „weitere Angriffe auf die SM 70 zu verhindern“. Hintergrund sei eine Anweisung des Stasi-Chefs Erich Mielke, der nach dem spektakulären Abbau der Selbstschussanlagen die Festnahme des so genannten Grenzprovokateurs verlangt habe. Den beiden Angeklagten wird nun gemeinschaftlicher Totschlag in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen.

Die ehemaligen Stasi-Offiziere bestritten die Vorwürfe vehement. Ex-Oberst H. nannte die Anklage „wirklichkeitsfremd“ und „konstruiert“. Die Demontage von Splitterminen habe für „erhebliche Aufregung“ bei der Stasi gesorgt. Er und Ex-Oberstleutnant S. seien aber nur „Nebenbeteiligte“ gewesen. Die Entscheidungen seien auf zentraler Ebene getroffen worden. Und vor Ort habe ein Grenztruppenoffizier das Zepter in der Hand gehabt. Gartenschläger sei erschossen worden, „weil er zuerst schoss“.

„Ich bin nicht geistiger Vater des Plans“, beteuerte auch S., der heute als Sozialarbeiter und Krankenpfleger arbeitet. Ziel sei die Festnahme Gartenschlägers gewesen, um ihn als „Informationsquelle“ über mögliche Hintermänner zu nutzen. Wenn die Tötung des „Grenzprovokateurs“ geplant gewesen wäre, „dann wäre das für Scharfschützen mit Schalldämpfern leichter zu lösen gewesen“, sagte der Ex-Oberstleutnant. Zudem sei mit Begriffen wie „vernichten“ und „liquidieren“ nicht „töten“ gemeint gewesen. Ähnlich hatten sich die beiden Angeklagten bereits im Mai letzten Jahres geäußert, als sie das erste Mal vor Gericht standen. Damals musste die Verhandlung wegen der Erkrankung eines Richters abgebrochen werden.

Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz brachte einen der Todesautomaten mit zum Prozess. Eine schlichte Holzplatte, darauf der Schussapparat. Die tödlichen Schüsse auf den ehemaligen DDR-Bürger Gartenschläger, der mit 17 Jahren wegen regimekritischer Äußerungen zu lebenslanger Haft verurteilt und 1971 von der Bundesrepublik freigekauft worden war, blieben bislang ungesühnt. Vor drei Jahren erst hatte das Landgericht Schwerin drei ehemalige Angehörige der Stasi-Sondertruppe freigesprochen. Die Vorgänge in jener Nacht seien nicht mehr zweifelsfrei aufzuklären, argumentierten damals die Richter.

Kerstin Gehrke

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