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Lohndumping: Streit um Bezahlung von Bundestag-Putzkräften

Die Reinigungskräfte im Berliner Reichstag werden nach Gewerkschaftsangaben mit Dumpinglöhnen bezahlt. Die Bundestagsverwaltung weist die Vorwürfe zurück.

Berlin - Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) mitteilte, erhalten die Beschäftigten der beauftragten Gebäudereinigungsfirma B+K Dienstleistung GmbH Löhne von 5,50 Euro pro Stunde und darunter. Der gesetzliche Mindestlohn für die Gebäudereinigung beträgt 7,87 Euro.

"Wir werden den betroffenen Reinigungskräften helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Von öffentlichen Auftraggebern verlangen wir, dass sie bei der Auftragsvergabe genau hinsehen, ob die zu reinigende Fläche in der vereinbarten Zeit zu menschenwürdigen Bedingungen gereinigt werden kann", betonte Frank Wynands, Vorstandsmitglied der IG Bau.

"Keine Beweise vorgelegt"

Hintergrund sei, dass bei der Innenreinigung meist nach Objekten oder nach Quadratmetern abgerechnet werde. Nach Gewerkschaftsangaben würde vielen Mitarbeitern der Mindestlohn von 7,87 Euro pro Stunde nicht gezahlt, weil sie angeblich zu langsam seien und die Objekte nicht in der vorgegebenen Zeit schafften.

Der Sprecher der Bundestagsverwaltung, Christian Hoose, wies die Vorwürfe zurück. "Die Gewerkschaft hat uns bislang keine Beweise vorgelegt, dass die Behauptungen stimmen." Zudem gehöre es "nicht zu den Vergabekriterien für solche Aufträge", ob ein Unternehmen seinen Angestellten Tariflöhne zahle oder nicht.

Bundestagsverwaltung rechtfertigt sich

Die Bundestagsverwaltung habe bei der Beauftragung der Firmen zudem bewusst darauf Wert gelegt, dass eine Quadratmeterobergrenze vereinbart worden sei, die es dem Personal ermögliche, die zu reinigende Fläche auch zu bewältigen. So liege etwa bei Büros die vereinbarte Quadratmeterobergrenze 10 Prozent unter der vom Bundesverband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung (REFA) vorgegebenen Größe.

Hoose betonte, dass die Bundestagsverwaltung mit entsprechenden Beweisen an das beauftragte Unternehmen herantreten könnte. "Wenn sich die Firma dann nicht dazu bereit erklärt, können wir den auf zwei Jahre geschlossenen Vertrag nicht verlängern und jemand anders beauftragen." Ob eine "kurzfristige Kündigung" möglich sei, müsse noch geklärt werden. (tso/ddp)

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