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Politik: Lorenz und Böhme – der letzte Politbüro-Fall

Berlin - Zum Prozess gegen zwei ehemalige DDR-Spitzenpolitiker kam auch Egon Krenz – aus „Solidarität“. Es ist der letzte Prozess dieser Art, und Egon Krenz hatte sich von seinem Wohnort an der Ostsee auf den Weg nach Berlin gemacht.

Berlin - Zum Prozess gegen zwei ehemalige DDR-Spitzenpolitiker kam auch Egon Krenz – aus „Solidarität“. Es ist der letzte Prozess dieser Art, und Egon Krenz hatte sich von seinem Wohnort an der Ostsee auf den Weg nach Berlin gemacht. „Ich bin hier, weil meine Freunde vor Gericht stehen. Wir kennen noch so etwas wie Solidarität“, brüstete sich der letzte DDR-Staats- und Parteichef. Seit Freitag sind es erneut zwei ehemalige Mitglieder des SED-Politbüros, die sich vor dem Berliner Landgericht verantworten müssen. Siegfried Lorenz, 73, und Hans-Joachim Böhme, 74, wird eine Mitschuld am Tod von drei DDR-Flüchtlingen vorgeworfen.

Die Anklage geht von Totschlag durch Unterlassen aus. Lorenz und Böhme hätten das Grenzregime zwar nicht aktiv gestaltet. Doch sie hätten als Mitglieder des Politbüros, der Machtzentrale, bewusst vermieden, auf eine Humanisierung des Grenzregimes hinzuwirken. Lorenz und Böhme saßen wegen dieser Vorwürfe schon einmal vor Gericht. Vor vier Jahren wurden sie freigesprochen. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch aufgehoben. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz ist im neuen Prozess zuversichtlich: „Ich gehe von einem Schuldspruch aus.“ Er rechne jedoch nur mit einer „Strafe am unteren Rand“, sagte Jahntz.

Es könnte sogar eine Verurteilung ohne Folgen sein. So war es im Fall von Herbert Häber. Der langjährige SED-Westexperte war ursprünglich gemeinsam mit Lorenz und Böhme angeklagt. Auch seinen Freispruch von 2000 hob der BGH auf. Das Verfahren gegen ihn wurde dann abgetrennt. Im Mai dieses Jahres sprach ihn das Landgericht der Anstiftung zum dreifachen Mord an DDR-Flüchtlingen schuldig. Die Richter verzichteten aber auf die Verhängung einer Strafe – weil Häber sich bemüht hatte, die Mauer durchlässiger zu machen. Das Urteil gegen Lorenz und Böhme soll am 6. August verkündet werden.

Kerstin Gehrke

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