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Mahler-Prozess: Oberstaatsanwältin muss Posten räumen

Für die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst haben ihre umstrittenen Äußerungen Konsequenzen. Sie verliert die Abteilungsleitung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten. Brandenburgs Generalstaatsanwalt sprach von einer "schlimmen Entgleisung", die sie sich geleistet habe.

Die Cottbuser Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst muss laut einem Bericht des Tagesspiegel nach ihrer Äußerung von "Respekt" für den "Mut" des Neonazis Horst Mahler ihren Posten räumen. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg veranlasste am Donnerstag, dass sie die Leitung der Abteilung für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten abgeben muss, berichtet der Tagesspiegel (Freitagausgabe). Die Oberstaatsanwältin habe sich eine "schlimme Entgleisung" geleistet, sagte Rautenberg dem Blatt.

Cramer-Krahforst hatte am Dienstag in der Hauptverhandlung im Cottbuser Landgericht dem Blatt zufolge geäußert, der "Mut" des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr "einen gewissen Respekt" ab. Mahler war in dem Berufungsverfahren zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er Ende 2006 beim Antritt einer Gefängnisstrafe den Hitlergruß gezeigt hatte.

Cramer-Krahforst habe gegenüber ihrem Dienstvorgesetzten bereits gesagt, dass ihr "eine unglückliche und missverständliche Äußerung" unterlaufen sei, die sie bedauere, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Die Staatsanwältin stehe völlig außerhalb jeglichen Verdachts, geistig in der Nähe von Horst Mahler zu stehen oder in irgendeiner Weise Respekt vor dessen Person oder Gedankengut zu haben. Der Sprecher verwies darauf, dass sie in ihrem Plädoyer eine neunmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert und damit Konsequenz gezeigt habe. (ae/ddp)

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