zum Hauptinhalt
Foto: dapd

© dapd

Politik: „Man kann sich auch zurückhalten“

Staatsrechtler von Arnim empfiehlt dem Pensions-Kläger Hans Eichel einen CSU-Mann als Vorbild.

An diesem Donnerstag urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz über die Klage des früheren Bundesfinanzministers Hans Eichel auf eine höhere Pension. Gewinnt der SPD-Politiker, könnten seine Bezüge von derzeit rund 8000 Euro auf mehr als 14 000 Euro steigen. Eichel verteidigt sich damit, ihm gehe es nur um eine ihm zustehende Pension in Höhe von 9650 Euro. Die Klärung der Frage sei rechtlich nötig, und er sei dazu auch verpflichtet. Der Streit beschäftigt die Justiz schon seit mehreren Jahren.

Wie sind die Erfolgsaussichten von Hans Eichel heute in Leipzig?

Dazu möchte ich aus Respekt vor dem Gericht so kurz vor dem Urteil nichts sagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eichel in der Vorinstanz abgewiesen. Er hat sich dabei auf den klaren Wortlaut des Bundesministergesetzes bezogen. Es verlangt, dass die älteren Ansprüche Eichels als Oberbürgermeister in Kassel neben der Pension als Bundesfinanzminister zu ruhen haben. Dieser Auslegung entspricht auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift.

Warum klagt der ehemalige Finanzminister Eichel trotzdem?

Die politische Klasse hat sich an nicht mehr zu rechtfertigende Versorgungsprivilegien gewöhnt. Normen, die andererseits gewisse Härten mit sich bringen, werden nicht mehr akzeptiert. Dass Eichel finanziellen Verpflichtungen nachkommen muss, die ihn belasten, ist seine Privatsache. Das ist bei anderen Menschen nicht anders.

Auf welche Versorgungsprivilegien spielen Sie an?

In den Bundesländern begünstigt sich der Gesetzgeber zu oft selbst. In Hessen erwirbt ein Minister bereits nach zwei Jahren eine Pensionsanwartschaft und kann schon ab 55 Jahren eine Pension erhalten. Der Bund ist dagegen mit gutem Beispiel vorangegangen und hat unter der Regierung Merkel die Grenzen auf vier Jahre Tätigkeit und ein Pensionsalter von 65 Jahren heraufgesetzt.

Wie oft kommt es vor, dass prominente Ex-Politiker um ihre Pensionsansprüche streiten?

Man kann sich auch zurückhalten, wie der frühere Bundeswirtschaftsminister Michael Glos von der CSU. Er war über drei Jahre Minister, in seiner Amtszeit ist die Vier-Jahres-Regelung eingeführt worden. Weil ihn die neue Grenze rückwirkend belastet, hätte auch er klagen können. Aber dafür war er sich wohl zu vornehm.

Das Interview führte

Jost Müller-Neuhof.

Hans Herbert von

Arnim ist bekannt für seine Kritik an Parteien und Politikern. Aufgrund seiner Klage kippte das Verfassungsgericht kürzlich die Fünfprozentklausel bei Europawahlen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false