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Politik: Mannesmann: Gericht kippt Freisprüche

Neuer Prozess gegen Ackermann, Esser und Zwickel / Muss der Chef der Deutschen Bank gehen?

Berlin - Der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, muss sich erneut vor Gericht für die Bewilligung von Millionen-Abfindungen nach der Mannesmann-Übernahme verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Freisprüche für ihn und fünf weitere Angeklagte auf. Im kommenden Jahr muss das Verfahren damit vor dem Landgericht Düsseldorf in zentralen Punkten neu aufgenommen werden. Ackermann gerät nach dem BGH-Urteil unter massiven Druck. Sollte es einen weiteren langen Prozess geben, schließt man in seinem Umfeld einen Rücktritt nicht aus. Anlegerschützer und Politiker forderten Ackermann zum Rückzug auf.

Die Düsseldorfer Richter hatten Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, den ehemaligen IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und drei weitere Angeklagte im vergangenen Jahr vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Im spektakulärsten Strafprozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte geht es um die Frage, ob sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, als sie nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone Abfindungen und Prämien von insgesamt 57 Millionen Euro bewilligten oder kassierten. Allein Esser erhielt 30 Millionen Euro.

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Klaus Tolksdorf ist das Landgericht von zu hohen Hürden für die Strafbarkeit der Millionenprämien ausgegangen. Bei den Angeklagten Ackermann und Zwickel sowie dem ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk sieht Tolksdorf „den Tatbestand der Untreue verwirklicht“. Sie hätten ihre Treuepflichten verletzt und Mannesmann einen Vermögensnachteil zugefügt, sagte der BGH-Richter. Die damaligen Aufsichtsräte seien „nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter gewesen“. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft ist der Ausgang des neu aufgelegten Verfahrens aber offen. Nach der Aufhebung der Freisprüche gilt für die Angeklagten nach Aussage von Bundesanwalt Gerhard Altvater „nach wie vor die Unschuldsvermutung“. Ackermanns Anwalt Klaus Volk sagte, man beginne erneut bei null: „Alles ist möglich.“ Volk rechnet aber nicht mehr mit einer Verfahrenslänge von gut sechs Monaten wie bei der ersten Auflage in Düsseldorf. Klaus Esser sagte, er sei sicher, nachweisen zu können, dass Mannesmann damals kein Schaden entstanden sei.

Bundestags-Vizepräsidentin Susanne Kastner (SPD) forderte Ackermann zum Rücktritt auf. „Herr Ackermann sollte überlegen, ob ein solcher Schritt für die Bank und ihre Kunden nicht der beste ist“, sagte die Politikerin dem Tagesspiegel. Wirtschaftslenker trügen eine Verantwortung für Menschen, nicht nur für Bilanzen. Kastner forderte einen Gesinnungswandel in den Top-Etagen der deutschen Wirtschaft. Das „mutige Urteil“ könne einen Beitrag dazu leisten, dass „die Unternehmer sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden“.

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen Matthias Berninger forderte Ackermanns Rücktritt. „Bei der Deutschen Bank müssen jetzt die Konsequenzen gezogen werden, und die heißen: Mach dich vom Acker, Mann!“, sagte Berninger. Der Grünen-Politiker lobte das BGH-Urteil als „hilfreich“.

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