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Mannesmann-Prozess: Die Bußgelder wecken Begehrlichkeiten

Die im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess verhängten Geldauflagen in Höhe von 5,8 Millionen Euro zu Gunsten noch nicht benannter gemeinnütziger Organisationen haben bundesweit Begehrlichkeiten geweckt.

Düsseldorf - "Wir werden überschwemmt von täglich bis zu 150 Anfragen. Darunter sind etwa viele Schulfördervereine, aber auch einige Einzelpersonen, die darum bitten, bedacht zu werden", sagte Ulrich Thole, der Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts. Weil die Anfrageflut zeitweise die Telefonanlage und den E-Mail-Server des Gerichts lahm legte, werden Wünsche nun nur noch in schriftlicher Form akzeptiert. Privatpersonen haben Thole zufolge allerdings keine Chance; Zuwendung bekämen nur gemeinnützige Organisationen.

Zunächst können die Staatsanwaltschaft und die sechs Angeklagten bis zum 15. Dezember selbst Vorschläge zu möglichen Spendenempfängern machen. Das Gericht entscheidet dann voraussichtlich nicht vor Januar 2007 über die Verteilung des Geldsegens. Thole betonte, dass die Kammer bei ihrer Entscheidung nicht an Anfragen oder Anträge gebunden sei. Das Gericht hatte am Mittwoch den Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den früheren Mannesmann-Lenker Klaus Esser sowie vier weitere Angeklagte gegen die Geldauflage eingestellt. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro, die nach der Mannesmann-Übernahme durch die britische Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Konzernmanager geflossen waren.

Düsseldorfer Gericht angezeigt worden

Weil eine Hamburger Kanzlei aber nun wegen der Einstellung des Verfahrens Strafanzeige gegen die Richter des Landgerichts stellte, müssen sich die Strafverfolger nochmals mit dem Fall befassen. "Wir werden die Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeben, um in den Ermittlungen nicht als parteilich zu gelten", sagte Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken. Die Kanzlei Dommels Schlosser & Partner erhebt in der Anzeige den Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass Beschuldigte in Deutschland sich durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könnten, hatte die Kanzlei kritisiert. (tso/AFP)

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