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Politik: Mauerschüsse: Freispruch für hohe SED-Funktionäre

Erstmals ist ein Prozess gegen DDR-Spitzenfunktionäre wegen der Mauerschüsse mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Der SED-Westexperte Herbert Häber und die beiden Politbüro-Mitglieder Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme waren wegen Totschlags durch Unterlassen in vier Fällen angeklagt.

Erstmals ist ein Prozess gegen DDR-Spitzenfunktionäre wegen der Mauerschüsse mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Der SED-Westexperte Herbert Häber und die beiden Politbüro-Mitglieder Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme waren wegen Totschlags durch Unterlassen in vier Fällen angeklagt. Die 32. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts sah es aber nicht als erwiesen an, dass sie eine direkte Mitverantwortung für den Tod von Flüchtlingen tragen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert hatten, kündigten umgehend Revision an. DDR-Opfer reagierten empört auf den Urteilsspruch.

"Wir sind uns bewusst, dass wir juristisches Neuland betreten", sagte Richter Hans Luther. Zwar sei das SED-Politbüro das wichtigste Entscheidungsorgan der DDR gewesen, doch die Angeklagten seien nicht an Beschlüssen zur Praxis an der Mauer beteiligt gewesen. Eine Kausalität des Unterlassens sei damit nicht gegeben. "Sie waren schlicht untätig, nicht mehr und nicht weniger", sagte Luther an die Adresse von Böhme und Lorenz, die ab 1986 im Politbüro saßen.

Im Falle Häbers erkannte das Gericht an, dass sich der 69-Jährige um "Erleichterungen im deutsch-deutschen Verhältnis" bemüht habe. Das hätte langfristig den Flüchtlingsstrom stoppen können. Häber hatte stets darauf beharrt, dass er auf eine Humanisierung der Grenze hingewirkt habe. Deshalb sei er 1985 nach 14 Monaten aus dem Politbüro geworfen worden. Nach seinem Freispruch gab sich Häber erleichtert. "Das ist ein gerechtes Urteil", sagte er dem Tagesspiegel. Den Freispruch für die Mitangeklagten nannte er eine "kühne Entscheidung".

Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz kündigte an, den Bundesgerichtshof anzurufen. "Über den Vorwurf des Unterlassens wird noch zu entscheiden sein", sagte er. Die Staatsanwaltschaft hatte für Böhme und Lorenz Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten und für Häber eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Dabei hatte der Ankläger auf eine "kausale Befehlskette von der SED-Spitze bis zu den Grenzeinheiten" verwiesen, die zur Erschießung von Flüchtlingen geführt habe.

Nebenkläger Hanns-Ekkehard Plöger reagierte entsetzt auf die Freisprüche: "Das ist kein Urteil im Namen des Volkes." Auch die in Kroatien lebende DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley war empört. "Das ist ein schamloses Urteil und eine Schweinerei", sagte sie dem Tagesspiegel. Solche Urteile würden alle Ostdeutschen zu Opfern machen, Verantwortliche gebe es nicht mehr. Der frühere DDR-Ministerpräsident Hans Modrow (PDS) begrüßte dagegen das Urteil.

Das aktuelle Verfahren ist der letzte Prozess gegen hochrangige SED-Funktionäre wegen der Maueropfer. Im ersten Politbüro-Prozess waren Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Bei ihnen bezog sich das Urteil nicht auf Totschlag durch Unterlassen, sondern durch aktives Tun. Alle drei verbüßen derzeit ihre Strafen im offenen Vollzug in Berlin.

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