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Politik: Maul- und Klauenseuche: Sperrbezirk - Wie der Krisenplan der Europäischen Union funktioniert

Bei einem Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf Deutschland würde ein von der EU vorgeschriebener Krisenplan in Kraft treten, für dessen Umsetzung die Bundesländer verantwortlich sind: Wird ein Verdacht auf MKS amtlich bestätigt, muss der Betrieb gesperrt werden. Die Klauentiere des Hofes wie Schweine, Rinder, Ziegen und Schafe werden sofort getötet, der Hof wird desinfiziert.

Bei einem Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf Deutschland würde ein von der EU vorgeschriebener Krisenplan in Kraft treten, für dessen Umsetzung die Bundesländer verantwortlich sind: Wird ein Verdacht auf MKS amtlich bestätigt, muss der Betrieb gesperrt werden. Die Klauentiere des Hofes wie Schweine, Rinder, Ziegen und Schafe werden sofort getötet, der Hof wird desinfiziert.

Um den Betrieb wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Bis auf die Hauptverkehrstraßen sollen alle Straßen und Wege für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Während der ersten 15 Tage dürfen Klauentiere nicht aus ihren Beständen weg transportiert werden, danach nur mit Genehmigung, etwa zum Schlachthof.

Zum Thema Chronologie: Der jüngste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Europa Als weitere Barriere gegen die Ausbreitung der Seuche wird dem Krisenplan zufolge ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Dieses muss einen Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb haben. Es gelten die gleichen Maßnahmen wie im Sperrbezirk, mit der Ausnahme, dass Klauentiere mit Genehmigung von Anfang an innerhalb des Beobachtungsgebietes transportiert werden dürfen.

Wie es bereits an den Grenzen zu Frankreich und den Niederlanden der Fall ist, können die Innenbehörden der Länder und des Bundes Kontrollen bei Reisenden vornehmen.

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