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Politik: Mehr Geld und Begleitung

Vom Kabinett beschlossen: Zum 1. Juli 2008 tritt das neue Pflegegesetz in Kraft Was sich verbessert und was teurer wird

Berlin - Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform der Pflegeversicherung bringt Neuerungen sowohl für Patienten als auch für Angehörige. Die seit 1995 unverändert geltenden Leistungen werden durch die Reform angehoben, außerdem werden Demenzkranke mit einbezogen. All jene, die sich kurzfristig um ein Familienmitglied kümmern sollen, können einen zehntägigen Pflegeurlaub nehmen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) konnte sich mit ihrer Forderung nach einer Bezahlung dieses Pflegeurlaubs nicht durchsetzen. Trotzdem sagte sie am Mittwoch zum Kabinettsbeschluss, die Reform sei ein „großer Schritt“ für Millionen Pflegebedürftige, Angehörige sowie ehrenamtliche und professionelle Pfleger. Mit jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich aus Beitragsmitteln sollen Pflegesätze erstmals angehoben und Betroffene besser beraten werden. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Pflegebegleiter: Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Begleiter, der alle Probleme regeln kann.

Pflegezeit für Angehörige: Für kurzfristig auftretende Pflegebedürftigkeit in der Familie soll es für Angehörige einen Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen geben. Die Zeit sollen die Angehörigen nutzen können, um alle nötigen Auskünfte, Hilfen und Ratschläge einholen zu können. Bezahlt wird die kurzzeitige Freistellung nicht, obwohl die SPD dies gefordert hat. Wer einen Angehörigen selbst pflegt, kann sich dafür künftig sechs Monate lang von seiner Berufstätigkeit freistellen lassen. Er erhält während dieser Zeit zwar kein Gehalt, ist aber sozialversichert und hat ein garantiertes Rückkehrrecht in seinen Betrieb. Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten sind von der Regelung ausgenommen. Die sechsmonatige Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden.

Häusliche Pflege: Um wohnortnahe Angebote für Pflegebedürftige zu schaffen, sollen quartiersbezogene „Pflegestützpunkte“ eingerichtet werden. Dort können sich die Betroffenen Rat und Unterstützung holen. Für je 20 000 Einwohner soll es einen solchen Stützpunkt geben. Die in betreuten Wohneinrichtungen untergebrachten Pflegebedürftigen sollen die dort erbrachten Leistungen flexibler in Anspruch nehmen können.

Höhere Leistungen: Die Beträge für Leistungen ambulanter Pflegedienste werden nach den im Juni bekannt gewordenen Reformeckpunkten bis 2012 stufenweise angehoben. In der Pflegestufe I steigt der Betrag ab dem kommenden Jahr von 384 auf 450 Euro. In der Stufe II erhöht sich die Leistung von derzeit 921 auf 1100 Euro, in der Stufe III von 1432 auf 1550 Euro. Das Pflegegeld, das bei Betreuung durch die Angehörigen gezahlt wird, steigt bis 2012 in der Stufe I von 205 auf 235 Euro, in der Stufe II von 410 auf 440 Euro und in der Stufe III von 665 auf 700 Euro.

Höhere Beiträge: Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent angehoben, bei Kinderlosen von bisher 1,95 auf 2,2 Prozent. Dies soll die Kosten bis zum Jahr 2014 decken. Im Gegenzug wird bereits Anfang 2008 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte abgesenkt – eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten von 0,05 Punkte ergibt.

Demenzkranke: Sie sollen künftig bis zu 2400 Euro im Jahr bekommen. Betroffen sind eine Million Menschen. Unterstützung erhalten auch jene, die aufgrund ihrer Demenz zwar noch nicht im eigentlichen Sinne gepflegt, aber dennoch betreut werden müssen. Tsp/AFP/dpa

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