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Mehrwertsteuer: Wieder ein Deal zulasten der Kommunen?

Eine neue Verteilung der Mehrwertsteuer? Weniger beim Bund, mehr bei den Ländern.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - So oder so ähnlich soll es aussehen, wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten im kommenden Juni über die Finanzierung der künftigen Bildungsinvestitionen verhandeln. Verabredet auf dem Bildungsgipfel in dieser Woche – zwei Tage vor der Bundesratsentscheidung über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Die Kommunen ahnen bereits Schlimmes. Schon wieder, vermuten sie, verbirgt sich hinter den Verabredungen von Bund und Bundesländern beim Bildungsgipfel ein Geschäft, bei dem sie nicht anwesend waren, dafür aber zahlungsverpflichtet werden für Bildungsaufgaben, die auf sie zukommen könnten. Einen Deal zulasten Dritter sozusagen.

Schon einmal, vor knapp einem Jahr, gab es so etwas. Da vereinbarten Bund und Länder den Ausbau von Kitas zur Betreuung von Kleinkindern. Bis 2013 soll jeder einen Rechtsanspruch auf die Betreuung haben. Mehr als 700 000 Kitaplätze müssen dafür gebaut und später auch betrieben werden. Für den Bau hat der Bund den Ländern über ein Sondervermögen rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Und für die langfristigen Kosten wurde – ähnlich wie jetzt im Bildungsbereich – eine Neuverteilung der Mehrwertsteuer vereinbart. Bis 2013 bekommen die Länder danach insgesamt rund 1,85 Milliarden Euro mehr aus dem Umsatzsteuertopf, als ihnen bisher zustand. Nach 2013 sind es jedes Jahr 700 Millionen Euro.

Allerdings – beschweren sich die Kommunen – kommen die Mehrwertsteuermillionen des Bundes bei den Betreibern der Kitas, den Kommunen und Landkreisen, nicht an. „Klebrige Finger“ der Länder nennen die Bürgermeister das Prinzip. So wurde erst nach heftigem Protest der Kommunen verhindert, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Anfang 2009 mit dem frischen Geld des Bundes Schulkindern das Mittagessen bezahlt, statt das Geld, wie vereinbart, den Kitabetreibern zur Verfügung zu stellen.

Mit so etwas soll nun endgültig Schluss sein. 35 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben jetzt die Landesregierung in Düsseldorf vor dem Landesverfassungsgericht verklagt. Der Vorwurf: Das Land verstößt gegen das Gebot der Konnexität, nachdem neue Aufgaben, die es den Kommunen überträgt, auch finanziert werden müssen. Gewinnen die Kommunen die Klage, dann werden die Länder in Zukunft das Geld des Bundes vollständig an die Städte weitergeben müssen. Die Hoffnung der Bürgermeister: Niemals wieder sollen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten schöne Gesetze ausdenken, für die dann die Kommunen bezahlen müssen.

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