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Politik: Menschenrechtler wollen neue Ermittlungen in Folteraffäre

Berlin - Menschrechtsorganisationen und Anwaltsverbände fordern mit Nachdruck die weitere Aufklärung der Folteraffäre in Frankfurt am Main. „Der Staat ist verpflichtet, auch Mittäter oder andere Tatbeteiligte einer Folter zu verfolgen“, sagte der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, dem Tagesspiegel.

Berlin - Menschrechtsorganisationen und Anwaltsverbände fordern mit Nachdruck die weitere Aufklärung der Folteraffäre in Frankfurt am Main. „Der Staat ist verpflichtet, auch Mittäter oder andere Tatbeteiligte einer Folter zu verfolgen“, sagte der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, dem Tagesspiegel. Die Auffassung der Frankfurter Staatsanwaltschaft, es gebe keine Anhaltspunkte für Mitwisser der Folterdrohung des früheren Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner im hessischen Innenministerium, nannte Bielefeldt „merkwürdig“. Wie berichtet, weigert sich der wegen einer Schmerzdrohung gegen einen Verdächtigen verurteilte Beamte, den Namen des Mitwissers preiszugeben. Dieser hatte Daschners Vorhaben nach dessen Aussage ausdrücklich gebilligt und unterstützt. Gegen Daschner läuft ein Disziplinarverfahren, das nach Auskunft des hessischen Innenministeriums bis spätestens zum Sommer abgeschlossen sein soll.

„Daschner ist jetzt Zeuge, nicht mehr Beschuldigter. Damit haben wir eine vollkommen neue Situation“, sagte Bielefeldt. „Jetzt muss man nachfragen, nachhaken“. Notfalls müsse auf politischer Ebene eine Anweisung gegeben werden, in dem Fall weiter zu ermitteln.

Auch Amnesty International verlangte weitere Ermittlungen. „Wenn es stimmt was Daschner sagt – und ich glaube nicht, dass er lügt – ist das ein weiterer Beleg für die Tendenz, dass Folter in Deutschland wieder möglich werden kann“, sagte der Sprecher der Deutschen Sektion, Dawid Bartelt. „Wenn Daschners Verhalten von vorgesetzter Stelle gedeckt worden ist, muss das aufgeklärt werden.“

Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) erwägt eine Beschwerde gegen die Anklagebehörden. „Wenn die Staatsanwaltschaft Daschner noch nicht einmal dazu vernommen hat, wer sein Ansprechpartner im Innenministerium war, scheint man kein Interesse an weiteren Ermittlungen zu haben“, sagte Geschäftsführer Hannes Honecker. „Sollte sich bestätigen, dass hier tatsächlich keine Ermittlungen geführt werden, müsste man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der vorgesetzten Behörde stellen.“

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