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Angela Merkel soll sagen, mit wem sie isst. Aber nur dienstlich.

© Odd Andersen / AFP

Regierungsgeheimnisse: Merkel soll sagen, mit wem sie zu Abend isst

Das Berliner Verwaltungsgericht verlangt Transparenz zum Terminkalender der Kanzlerin. Betreffen könnte das auch Wirtschaftsvertreter oder Journalisten.

Die Abendtermine von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) könnten noch vor der Wahl im September zum öffentlichen Thema werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Transparenzinitiative „Abgeordnetenwatch.de“ stattgegeben, darüber Auskunft zu erteilen, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden. Dies betrifft auch Einladungen an Personen, die kein politisches Amt oder Mandat innehatten, etwa Wirtschafts- und Verbandsvertreter oder Journalisten.

Das Bundeskanzleramt hatte die Angaben unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken und den vor Öffentlichkeit geschützten „Kernbereich der Exekutive" verweigert. Auch greife die Anfrage in die Persönlichkeitsrechte der Gäste ein. Die Informationen lägen auch nicht vor, da über die Termine zum Abendessen keine Akten geführt würden. Dies sah das Gericht anders. Die Auskunft betreffe keine laufenden Vorgänge und ließe keine Schlüsse auf die Willensbildung der Kanzlerin zu. Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin würden durch die Bekanntgabe der Informationen nicht beeinträchtigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt legt in derartigen Fällen regelmäßig Beschwerde ein. Dann muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in letzter Instanz entscheiden.

Journalistenverband begrüßt Gerichtsbeschluss

Die Richter hatten in einem ähnlichen Fall einen Tagesspiegel-Eilantrag auf Auskunft zu bislang geheim gehaltenen Treffen der Kanzlerin mit Journalisten im März abgelehnt. Damals hieß es, die Arbeitsabläufe im Bundeskanzleramt bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der Treffen müssten erst in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden. Dies könnte möglicherweise auch für Merkels Abendessen gelten. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Frank Überall sagte, der Gerichtsbeschluss lege die Auskunftsrechte der Medien großzügig aus. „Das ist zu begrüßen, zumal sich andere Journalisten darauf berufen können.“

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