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Was hat Angela Merkel im Sinn?

© AFP, Montage: Tsp

Merkels Atompolitik: Zerfallende Argumente

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Atompolitik ihrer Regierung verteidigt – und damit eine heftige Kontroverse im Bundestag ausgelöst. Sind ihre Aussagen überzeugend?

Im Bundestag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag eine Regierungserklärung zu Konsequenzen aus der Katastrophe in Japan gehalten. Im Zentrum standen dabei Aussagen zur Atompolitik in Deutschland, die von der Opposition heftig angegriffen wurden. Im Folgenden hinterfragen wir einige zentrale Argumente der Kanzlerin.

„Ja, es bleibt wahr: Wir wissen, wie sicher unsere Kernkraftwerke sind. Sie gehören zu den weltweit sichersten.“

Hat die Kanzlerin recht?

Die Sicherheit von Atomkraftwerken ist immer eine Frage des Anforderungsniveaus, an dem sie gemessen wird. Die japanischen Atomkraftwerke gehör(t)en auch zu den „weltweit sichersten“. Das Argument bemüht weltweit jede Regierung, wenn sie ihr Atomprogramm verteidigt. Alle deutschen Atomkraftwerke sind älter als 20 Jahre. Die Designs der Anlagen stammen zum Teil noch aus den späten 60er Jahren. Sie entsprechen schon lange nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Sicherheitsforschung. Außerdem ist wegen des vereinbarten Atomausstiegs in den vergangenen zehn Jahren nur das allernötigste in die Sicherheitstechnik investiert worden. Und die Atomaufsicht in den fünf Bundesländern mit Kernkraftwerken war relativ nachsichtig, wenn sie mit dem Argument der „Verhältnismäßigkeit“ konfrontiert wurde. Klar ist, keine der 17 Anlagen verfügt über einen baulichen Schutz gegen den Absturz von größeren Verkehrsflugzeugen. Die sieben ältesten Anlagen sind nicht einmal auf den Absturz kleinerer Verkehrsmaschinen ausgelegt. Die neueren Anlagen und das gerade abgeschaltete Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 verfügen über eine Auslegung gegen den Absturz leichterer Militärmaschinen. Als sie geplant wurden, fielen gerade ziemlich viele Starfighter vom Himmel.

Ein weiteres Sicherheitsminus sind die nicht ausreichend oder gar nicht getrennten Stromkreisläufe der Notstromversorgung. Zwar verfügen alle Atomkraftwerke über vier Notstromdieselaggregate. Doch bei den älteren Anlagen sind diese nicht voneinander getrennt. Sie hängen wie in Brunsbüttel an einem Kabel oder wie in einigen anderen Anlagen an zwei direkt nebeneinander liegenden Kabeln. Das würde im Falle eines Brandes nichts mehr helfen. Dann könnte kein Notstromdieselaggregat Strom für die Notkühlungssysteme liefern. Außerdem verfügen nur die neueren Anlagen über Notfallwarten, von denen aus die Reaktoren noch gesteuert werden könnten, wenn die Hauptwarten aus irgendwelchen Gründen nicht mehr genutzt werden könnten.

„Und ich lehne es auch weiterhin ab, zwar die Kernkraftwerke in Deutschland abzuschalten, aber dann Strom aus Kernkraftwerken anderer Länder zu beziehen. Das ist mit mir nicht zu machen.“

Gibt es tatsächlich keine anderen schnellen Alternativen für die heimische Stromversorgung?

Gegenfrage: Glaubt die Kanzlerin eigentlich den Statistiken der Bundesnetzagentur und ihres eigenen Wirtschaftsministeriums? Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sank der Atomstromanteil von 2000 bis 2010 von 29 auf 22 Prozent der gesamten Stromproduktion. Im vergangenen Jahr sind aus Deutschland 17 Milliarden Kilowattstunden Strom exportiert worden. 2008 waren es sogar 22,4 Milliarden Kilowattstunden. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes ließen sich sofort und ohne Strompreissteigerungen oder andere Engpässe sogar neun Atomkraftwerke vom Netz nehmen. Der Grund: Es gibt eine sehr hohe Kraftwerksleistung in Deutschland. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stehen in Deutschland 90 000 Megawatt Kraftwerksleistung zu jeder Zeit zur Verfügung (Wind und Sonne werden da nur teilweise eingerechnet, weil sie wetterabhängig sind). Im Jahr 2010 wurden zu dem Zeitpunkt des höchsten Stromverbrauchs lediglich 77 000 Megawatt Leistung benötigt. Es gibt also ausreichend Stromreserven, ohne Atomstrom aus Frankreich oder Tschechien importieren zu müssen – oder zu können. In Tschechien steigt der Stromverbrauch. Die Möglichkeiten von Stromexporten aus Tschechien sind also eher begrenzt. Und in Frankreich steht insbesondere im Sommer nicht genügend Kraftwerksleistung zu Verfügung, dann importiert Frankreich Strom aus Deutschland. Denn bei sinkenden Wasserständen der Flüsse können die französischen Atomkraftwerke nicht ausreichend gekühlt werden und können deshalb nicht mit voller Leistung laufen.

„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahmen sieht das Atomgesetz in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 eine einschlägige Rechtsgrundlage vor. Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden.“

Ist diese Begründung nachvollziehbar?

Diese konkret bezeichnete Passage im Atomgesetz lautet: „Sie (die Aufsichtsbehörde – d. Red.) kann insbesondere anordnen, … dass der Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen … sowie der Umgang mit Anlagen, Geräten und Vorrichtungen … einstweilen oder, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt oder rechtskräftig widerrufen ist, endgültig eingestellt wird.“ Im ersten Satz von Absatz 3 wird ein solches Handeln der Aufsichtsbehörde in den Zusammenhang von „Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter“ gestellt. Nach Ansicht des Würzburger Rechtsprofessors Kyrill-Alexander Schwarz reiche dieser Paragraf „definitiv nicht aus“. Dazu müssten dringende Gefahren direkt von den Kraftwerken ausgehen. „Für eine Stilllegung wäre eine Gesetzesänderung nötig“, sagte Schwarz der dpa. „Das gilt auch für eine befristete Stilllegung für drei Monate.“ Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans- Jürgen Papier hält die Anwendung dieses Paragrafen im vorliegenden Fall für problematisch. „Zumindest die bisherigen Einschätzungen der Atomaufsichtsbehörden widersprechen der Annahme einer konkreten Gefährdung“, sagte Papier dem „Handelsblatt“. Papier hat auch ganz grundsätzliche Bedenken in Bezug auf das von Merkel verkündete Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung: „Es ist verfassungsrechtlich selbstverständlich, dass die Bundesregierung nicht die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes anordnen kann.“ Wolle die Regierung dies aussetzen, müsse auch das per Gesetzesänderung geschehen. Nur durch einen Regierungsbeschluss gehe das nicht. Die von dem dreimonatigen Moratorium betroffenen Energiekonzerne prüfen bereits rechtliche Schritte (siehe Wirtschaftsteil).

„Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Sicherheit. Deshalb haben wir im Lichte der Ereignisse in Japan veranlasst, dass alle deutschen Kernkraftwerke noch einmal einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen werden – im Lichte der neuen Lage! Dazu setzen wir die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aus, indem wir für den Zeitraum eines dreimonatigen Moratoriums alle Kernkraftwerke, die 1980 und früher in Betrieb gegangen sind, vom Netz nehmen.“

Ist eine intensive Überprüfung der Atomkraftwerke in drei Monaten möglich?

In drei Monaten lassen sich bei vollständiger Kooperation und einem großen Team von Fachleuten allenfalls die Unterlagen der Atomaufsicht in den Ländern sichten und auswerten. Eine „gründliche Überprüfung“ ist bestimmt nicht möglich. Eine sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung, auf die sich Rot-Grün mit den Betreibern in einem Abstand von jeweils zehn Jahren pro Anlage geeinigt hatte, nimmt mindestens ein Jahr in Anspruch. Wenn die Regierung Merkel die Anlagen jedoch am derzeit gültigen Sicherheitsniveau messen lässt, das 30 Jahre alt ist, dann könnten drei Monate durchaus reichen, um eine Aussage zu treffen. Nur dürfte die dann lauten: alles sicher. Würde die Regierung dagegen das Kerntechnische Regelwerk anwenden, das die große Koalition 2009 in Kraft setzen wollte, dann würde das automatisch das Aus für die sieben ältesten Anlagen und das Atomkraftwerk Krümmel bedeuten. Insbesondere die getrennte Notstromversorgung, die darin gefordert wird, würde große Investitionen nach sich ziehen. Im Übrigen müsste auch mehr in die Sicherheitstechnik der neueren Anlagen investiert werden.

Schon der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte seinen Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit, Wolfgang Renneberg, mit einer Überarbeitung der damals etwa 20 Jahre alten Sicherheitsauflagen beauftragt. Bis der Stand von Wissenschaft und Sicherheitsforschung in Verordnungsform gegossen war, vergingen Jahre, weil sich die Atomaufsichten in den Ländern nicht besonders kooperativ zeigten. Deshalb ließ sich Trittins Nachfolger Sigmar Gabriel (SPD) 2009 darauf ein, den Ländern entgegenzukommen. Der Kompromiss lautete: 2010 sollten beide Regelwerke parallel angewendet werden, 2011 sollte die Verordnung dann in Kraft treten. Die Länder hatten damit gedroht, die Verordnung im Bundesrat zu Fall zu bringen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verzichtete darauf, die Verordnung in den Bundesrat einzubringen, weshalb das Regelwerk dann nicht wie geplant 2011 endgültig in Kraft trat. In einer Pressemitteilung behauptete Röttgen vor wenigen Tagen, Gabriel habe seinem Nachfolger in Sachen Kerntechnisches Regelwerk „eine unerledigte Aufgabe“ hinterlassen. Sein neuer Leiter der Reaktorsicherheitsabteilung, Gerald Hennehöfer, der diesen Posten schon einmal unter Angela Merkel innehatte und danach als Lobbyist für die Atomwirtschaft tätig war, hatte vor seiner Rückkehr in die Umweltverwaltung im Auftrag seiner Auftraggeber gegen das neue Regelwerk gekämpft.

Die von Merkel und Röttgen immer wieder wiederholte Behauptung, mit dem in die jüngste Atomnovelle eingefügten Paragrafen 7d ein „höheres Schutzniveau“ eingeführt zu haben, hält einer juristischen Bewertung ebenfalls nicht stand. Denn mit diesem Paragrafen wurde Anwohnern von Atomkraftwerken die Möglichkeit genommen, bei den Betreibern zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Terrorangriffe einzuklagen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit einer Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel war Bürgern dieses Recht zugestanden worden. Mit dem Paragrafen 7d wurde diese Möglichkeit wieder kassiert.

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