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Merkels Regierungserklärung: Im Schatten der Krisen

Die Kanzlerin verteidigte im Parlament das Ergebnis des EU-Gipfels von Brüssel. Wie argumentierte sie?

Es waren schwierige Rahmenbedingungen für die Bundeskanzlerin, unter denen sie am Mittwoch ihre Regierungserklärung zu den Ergebnissen des jüngsten Brüsseler EU-Gipfels abgab: ein sich gerade auch wegen der Schuldenkrise zerlegender Koalitionspartner, ein verprellter britischer konservativer Premier, die in Brüssel nicht durchgesetzte private Gläubigerbeteiligung. Doch Merkel hob vor allem den Ertrag hervor: Die Euro-Länder hätten unumkehrbar den Weg zu einer Fiskalunion eingeschlagen.

Wie rechtfertigte Merkel, dass Banken nicht zur Lösung der Schuldenkrise

herangezogen werden sollen?

Beim EU-Gipfel war beschlossen worden, dass eine Beteiligung privater Gläubiger – also Banken und Versicherungen – an künftigen Rettungsaktionen anders als im Fall Griechenlands möglichst gering gehalten werden soll. Im Oktober hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU noch darauf verständigt, dass den Griechen die Hälfte ihrer Schulden erlassen werden sollen. Das hatte zur Folge, dass unter den potenziellen Käufern anderer Staatsanleihen, etwa italienischer Papiere, die Sorge umging, dass sie ebenfalls von einem Schuldenschnitt nach griechischem Muster betroffen sein könnten.

Wegen des Streiks der Anleihekäufer verständigte sich der Gipfel in der vergangenen Woche nun darauf, dass bei staatlichen Umschuldungen künftig die Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) gelten sollen – und die sehen eine geringere Beteiligung als im Fall Griechenlands vor. Merkel betonte, es gehe um „größtmögliche Klarheit und Berechenbarkeit“ für Investoren. Im Krisenfall sollen aber auch in Zukunft schnelle Umschuldungsverfahren möglich sein. Merkel bekräftigte deshalb, dass künftige Staatsanleihen im Rahmen des dauerhaften Rettungsschirms ESM sogenannte „collective action clauses“, CACs, enthalten sollen. Mit den Klauseln soll gegebenenfalls eine gemeinsame Beteiligung der Gläubiger gesichert werden.

In der Regierungskoalition hatte vor allem die FDP auf eine stärkere Einbindung der privaten Gläubiger gepocht. Deshalb zeigte sich FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle im Bundestag auch enttäuscht, dass beim EU-Gipfel keine Fortschritte im Sinne eines geordneten staatlichen Insolvenzverfahrens gemacht wurden. Als Trost wertete er immerhin die Tatsache, dass die geplanten CACs weiter auf der Agenda stehen – und damit auch die Einbeziehung von Banken und Versicherungen.

Wird wegen des Rettungsschirms 2012

ein Nachtragshaushalt notwendig?

Damit die Brandmauern gegen die Ausweitung der Schuldenkrise in der Euro-Zone über Griechenland hinaus möglichst wirkungsvoll sind, gilt seit dem EU-Gipfel folgendes Verfahren: Der dauerhafte Rettungsschirm ESM wird bereits um ein Jahr von 2013 auf 2012 vorgezogen. Anders als der gegenwärtige Krisenfonds EFSF soll der dauerhafte Rettungsschirm ESM aber über einen Kapitalstock verfügen, zu dem Deutschland über fünf Jahre verteilt einen Beitrag von insgesamt knapp 22 Milliarden Euro beisteuert. Wenn der ESM vorgezogen wird, dann wird auch für Deutschland die erste Tranche in Höhe von mindestens 4,3 Milliarden Euro bereits im kommenden Jahr fällig. Für diese Summe muss wohl Mitte 2012 ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden. Auch wenn wegen der unklaren Konjunkturaussichten noch keine Prognose möglich ist, ob angesichts des Nachtragshaushalts 2012 auf die geplante Neuverschuldung von 26,1 Milliarden Euro noch etwas draufgesattelt werden muss oder nicht, widersprach Merkel dem Eindruck, dass vor allem Deutschland für den Rettungsschirm ESM zahlen müsse. In den Kapitalstock des ESM müssten nicht nur die Länder mit der höchsten Bonität wie Deutschland einzahlen, erklärte die Kanzlerin, sondern alle – also auch die Krisenstaaten.

Wie soll der Internationale Währungsfonds konkret in die Bekämpfung der Finanzkrise einbezogen werden?

Nach dem Beschluss des EU-Gipfels sollen die EU-Staaten dem IWF im Grundsatz insgesamt Kreditlinien in Höhe von 200 Milliarden Euro im Kampf gegen die Schuldenkrise zusätzlich zur Verfügung stellen. Deutschland müsste dann über die Bundesbank einen Beitrag von bis zu 45 Milliarden Euro leisten. Nach den Worten von Merkel dürfen die Kredite der EU-Länder vom IWF nicht speziell für die Euro-Zone verwendet werden, sondern müssen für die generelle Verwendung durch den Währungsfonds zur Verfügung stehen. Der Hinweis der Kanzlerin hat damit zu tun, dass zuvor Bundesbank-Präsident Jens Weidmann eine deutliche Warnung ausgesprochen hatte: Die Bundesbank kann der geplanten Regelung nur dann zustimmen, wenn sich auch die Länder außerhalb der Euro-Zone an der Erhöhung der IWF-Gelder beteiligten und das Geld auf ein allgemeines IWF-Konto geleitet wird. So soll der Verdacht der unerlaubten Staatsfinanzierung ausgeräumt werden.

Wie reagierte Merkel auf die drohende

Spaltung der EU durch die Absage

Großbritanniens an eine Fiskalunion?

Die Kanzlerin versuchte zu beschwichtigen. Trotz des „No“ des britischen Premiers David Cameron steht für sie „außer Zweifel, dass Großbritannien auch in Zukunft ein wichtiger Partner in der Europäischen Union sein wird“. Fest steht aber erst einmal auch, dass die 17 Euro-Staaten und alle übrigen „willigen“ Länder das Projekt der Fiskalunion ohne London angehen werden. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier gab deshalb zu bedenken, dass sich die EU-Staaten dabei „auf einen politisch und rechtlich völlig unkalkulierbaren Weg“ begäben.

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