Militante Rechtsextremisten : Wie kommen die Neonazis an die Waffen?

21.11.2011 11:21 UhrVon Lars Winkelsdorf
Gehortet. Immer wieder stoßen Sicherheitsbehörden in rechtsextremistischen Kreisen auf Waffenlager. Foto: picture-alliance/ dpa
Gehortet. Immer wieder stoßen Sicherheitsbehörden in rechtsextremistischen Kreisen auf Waffenlager. - Foto: picture-alliance/ dpa

Militante Neonazis sind wie tickende Zeitbomben. Zwar sollten sie laut Waffengesetz gar keine Waffenerlaubnis bekommen. Doch die Realität sieht anders aus.

Mit der Verschärfung des Waffengesetzes wurde 2003 ausdrücklich Rechtsextremisten der legale Zugang zu Waffen verwehrt. Um als „unzuverlässig“ eingestuft und vom Waffenbesitz ausgeschlossen zu werden, bedarf es nicht einmal der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Es reicht bereits aus, als Einzelperson Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung unternommen zu haben. Doch nach Recherchen des Tagesspiegels sind mehrere Hundert Rechtsextremisten in Deutschland im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen, die diese Personen überhaupt nicht haben dürften.

In Sachsen enthüllte eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke), dass allein in dem Bundesland, in dem die Terrorzelle des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zuletzt untergeschlüpft war, 38 Rechtsextreme mehr als 150 Schusswaffen besitzen. Völlig legal erhielten sie 51 Pistolen und 105 Langwaffen. Aus der Antwort des Innenministeriums geht ebenfalls hervor, dass in lediglich zwölf Fällen die zuständigen Waffenrechtsbehörden vom Landesamt für Verfassungsschutz über einen rechtsextremen Hintergrund der jeweiligen Person informiert wurden. Das Ministerium verwies darauf, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, da eine bloße Mitgliedschaft in als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen nicht ausreiche, die Erlaubnisse zu versagen. Dabei stellt Paragraf 5 des Waffengesetzes genau das Gegenteil eindeutig fest: „Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht (….), die … einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen (…), die gegen die verfassungsmäßige Ordnung (…) gerichtet sind.“ Diese Sichtweise teilt auch ein Sachbearbeiter einer Waffenrechtsbehörde in Norddeutschland, der nicht namentlich genannt sein möchte: „Es ist völlig klar, dass wir Rechtsextremisten keine Erlaubnisse erteilen, das verbietet das Gesetz sogar ausdrücklich.“

In Leipzig enthüllten vor wenigen Wochen gehackte E-Mails, dass führende Kader der NPD über Waffenbesitzkarten verfügen und damit an Kurz- und Langwaffen gelangten. Die Rechtsextremen verwiesen in diesen Mails ausdrücklich auf Hilfestellungen durch den Reservistenverband der Bundeswehr. Seltsam ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Fehleinschätzung über rechtsextreme Bestrebungen: So wurde etwa Helmut H. erst 2010 wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Dies kann der Behörde in Leipzig bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht entgangen sein. Vielmehr hat es den Anschein, als sei die Erteilung der Erlaubnisse behördlich erwünscht gewesen.

Ganz ähnlich der Fall von Lörrach: Thomas B. war über Jahre hinweg Mitorganisator von Demonstrationen und zentrale Figur der „Freien Kräfte Lörrach“. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen eines Verdachts der Vorbereitung von Terroranschlägen gegen ihn. Bei einer Hausdurchsuchung 2009 wurden schließlich mehrere Chemikalien für Sprengstoffe gefunden, ferngesteuerte Zünder und Bombenbauanleitungen. Sichergestellt wurde auch eine Pistole Walther P22, die B. völlig legal als Sportschütze besessen hatte.

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