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Politik: Ministerium erklärt Rückkehr nach Abschiebung für nicht möglich

Der Streit um die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" in die Türkei geht weiter. Gut 15 Monate nach der Abschiebung erklärte das bayerische Innenministerium am Montag, es sehe langfristig keine Chance für eine Rückkehr von "Mehmet" nach München.

Der Streit um die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" in die Türkei geht weiter. Gut 15 Monate nach der Abschiebung erklärte das bayerische Innenministerium am Montag, es sehe langfristig keine Chance für eine Rückkehr von "Mehmet" nach München. Das Ministerium widersprach damit Äußerungen von Oberlandesanwalt Peter Samberger. Dieser hatte in der vergangenen Woche erklärt, der heute 15-Jährige könne in wenigen Jahren zurückkommen, falls er sich gebessert habe und eine pädagogisch-psychologische Therapie nachweisen könne.

Innenminister Günther Beckstein (CSU) habe bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass "Mehmet" dauerhaft in der Türkei bleiben müsse, erklärte ein Ministeriumssprecher. Dies sei weiterhin gültig. Das Verwaltungsgericht München hatte in der vergangenen Woche die Abschiebung "Mehmets" vom November 1998 für rechtmäßig erklärt. Gegen das Urteil hat der Anwalt des Jungen Rechtsmittel angekündigt.

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