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Menschenrechte: Misshandlung unter dem Deckmantel diplomatischer Immunität

Eine Angestellte wurde in einem Diplomatenhaushalt in Berlin eingesperrt und misshandelt. Der Fall wird in nächster Instanz das Landesarbeitsgericht beschäftigen. Bisher ist hierzulande keine Strafverfolgung möglich.

Sie musste täglich bis zu 18 Stunden arbeiten, wurde von der Familie ihres Arbeitgebers geschlagen, gekratzt und beschimpft, durfte das Haus nicht verlassen und bekam noch nicht einmal ihr Gehalt. Diese Misshandlung erlebte die indonesische Hausangestellte Dewi Ratnasari bei einem saudischen Diplomaten in Berlin, bis es ihr nach 19 qualvollen Monaten gelang zu entkommen und in ihr Heimatland Indonesien zurückzukehren.

Ihr Schicksal wird nun zum Anlass, an den Grundfesten der diplomatischen Immunität zu rütteln. Diese schützt den saudischen Attaché vor einer rechtlichen Verfolgung. „Es muss ein sinnvoller Mechanismus geschaffen werden, um bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch Diplomaten eine Handhabe zu haben“, fordert Heike Rabe, Projektkoordinatorin von „Zwangsarbeit heute“, einer Initiative des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zusammen mit Ban Ying, einer Koordinationsstelle gegen Menschenhandel, der Frauen- und Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr und dem Rechtsanwalt Klaus Bertelsmann haben sie den Fall vor das Arbeitsgericht gebracht. Doch die Klage wurde wegen der Immunität des Diplomaten abgewiesen. Vorbei ist der Kampf damit noch nicht.

Der offizielle Tatbestand lautet nach deutschem Recht „Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung“. Nivedita Prasad von Ban Ying spricht von „moderner Sklaverei“. Zwischen fünf und zehn Frauen betreut Ban Ying pro Jahr, nicht alle Fälle sind so gravierend wie der von Dewi Ratnasari. „Die meisten kommen zu uns, weil sie bis zu 15 Stunden am Tag arbeiten müssen und das Haus ihres Arbeitgebers gar nicht oder nur mit Erlaubnis verlassen dürfen“, sagt Prasad.

2008 wurde in Berlin bekannt, dass ein Diplomat aus dem Jemen eine Angestellte mehr als vier Jahre lang unter sklavenartigen Bedingungen beschäftigt und physisch misshandelt hatte. Damals hatte die jemenitische Botschaft zwar das nicht ausbezahlte Gehalt nachträglich überwiesen. Für den Diplomaten hatte der Fall aber keinerlei Konsequenzen. Bislang ist bei ähnlichen Vorwürfen „nicht ein einziger ausländischer Diplomat strafrechtlich verfolgt oder auch nur zur Persona non grata“ erklärt worden, sagt Prasad. Insgesamt 249 Angestellte sind in Diplomatenhaushalten in Deutschland registriert. Die meisten Menschenrechtsverletzungen kommen gar nicht ans Tageslicht. Wenn von privaten Verfehlungen von Diplomaten zu lesen ist, dann meistens wegen nicht bezahlter Strafzettel.

Der Fall der Indonesierin Ratnasari wird in nächster Instanz das Landesarbeitsgericht Berlin beschäftigen. Der Rechtsstreit „könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, sagt Rabe. Denn es geht ihr um die Rechtmäßigkeit des Wiener Übereinkommens von 1961, das Diplomaten außer bei Grundstücks- oder Erbschaftsstreitigkeiten faktisch vor Strafverfolgung schützt.

Was möglich ist, zeigen indes einige Nachbarländer. In Österreich gehen Gehaltszahlungen an die Angestellten auf ein festes Konto, Behörden kontrollieren den Geldfluss. In Belgien müssen die Angestellten der Diplomaten persönlich ihre Aufenthaltsgenehmigung abholen und jährlich verlängern – das gibt den Behörden die Möglichkeit, direkt mit ihnen zu sprechen. In Deutschland hingegen haben die meist aus Asien und Afrika stammenden Haushaltshilfen kaum Kontakt zur Außenwelt und keine Vorstellung von ihren Rechten. Dewi Ratnasari immerhin hatte Glück – zwei Fluchthelfer brachten sie in Sicherheit.

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