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Politik: Mit Ausnahmen

In Deutschland ist jede verbrauchende Embryonenforschung und damit auch die Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen verboten. Nach dem Stammzellgesetz von 2002 dürfen solche Zellen aber aus dem Ausland importiert werden – zumindest, wenn sie vor dem 1.

In Deutschland ist jede verbrauchende Embryonenforschung und damit auch die Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen verboten. Nach dem Stammzellgesetz von 2002 dürfen solche Zellen aber aus dem Ausland importiert werden – zumindest, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden ( Stichtagsregelung ), von sogenannten überzähligen Embryonen stammen, es sich um hochrangige Forschungsvorhaben handelt und die Erkenntnisse nicht etwa durch Tierversuche zu gewinnen sind. Embryonale Stammzellen werden aus Embryonen gewonnen, die bei künstlicher Befruchtung übrig geblieben sind. Möglich ist auch die Herstellung von Embryonen eigens für die Forschung. Bei der Stammzellengewinnung werden die Embryonen getötet. Adulte Stammzellen finden sich im Körper bereits geborener Menschen, etwa im Nabelschnurblut von Neugeborenen oder im Knochenmark. Sie werden schon heute zur Bekämpfung von Blutkrebs eingesetzt.raw

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