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Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback (vorne links) und seines Fahrers sowie der Dienstwagen des Generalbundesanwaltes, aufgenommen am 07.04.1977.

© dpa

Mordanklage: Verena Becker muss wegen Buback-Attentat vor Gericht

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Mordanklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen. Der Prozess wird voraussichtlich Ende September beginnen.

Berlin - Fünfzehn Schüsse aus einem Schnellfeuergewehr töteten am 7. April 1977 den Generalbundesanwalt Siegfried Buback, den Leiter der Bundesfachanwaltschaft Georg Wurster und den Fahrer Wolfgang Göbel. Zu dem Anschlag bekannte sich in einem Schreiben die Rote Armee Fraktion (RAF). Bis heute ist unklar, wer genau die tödlichen Schüsse abgefeuert hat. Durch neueste Techniken konnte die DNA der RAF-Terroristin Verena Becker auf einem Bekennerschreiben festgestellt werden. Außerdem soll Becker an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe beteiligt gewesen sein. Und so wird sie sich nun 33 Jahre später dafür vor Gericht verantworten müssen.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im April 2010 Anklage wegen dreifachen Mordes gegen die heute 57-Jährige erhoben. Laut Anklageschrift wird sie verdächtigt, „Mittäterin des Attentats“ auf Buback und „maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung mitgewirkt zu haben“. Gegen Becker wurde in diesem Zusammenhang bereits 1977 ermittelt. Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren 1980 jedoch eingestellt.

Verena Becker gehörte zur Führungsgruppe der neu formierten RAF, deren Mitglieder sich 1975 in Lagern der palästinensischen Terrorgruppe „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ ausbilden ließen. Vorrangiges Ziel war, inhaftierte RAF-Terroristen freizupressen und Attentate auf Repräsentanten der Bundesrepublik zu begehen. Laut Bundesanwaltschaft drängte Becker bei den Diskussionen nachdrücklich darauf, das von den inhaftierten RAF-Mitgliedern Baader, Ensslin und Raspe vehement geforderte Attentat auf Generalbundesanwalt Buback zu verüben.

1977 war Verena Becker wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Becker und ihr RAF-Kollege Sonnenberg hatten in die Schweiz flüchten wollen und sich in Singen eine Schießerei mit Polizisten geliefert, die ihre Ausweise kontrollieren wollten. Nach zwölf Jahren Gefängnis wurde Becker 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. Seitdem lebte sie in Deutschland unter neuem Namen.

Im April 2008 wurde das Verfahren gegen Becker im Fall Buback wieder aufgenommen. Laut Bundesanwaltschaft wurden außer den DNA-Spuren bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung verdächtige persönliche Notizen sichergestellt. Eine Mittäterschaft sei durch die Ermittlungen bereits erwiesen, jedoch gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass Becker auch die tödlichen Schüsse abgefeuert haben könnte, heißt es in der Anklageschrift. Am 27. August 2009 wurde Becker wegen Mordverdachts an Buback festgenommen und im Dezember wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine Fluchtgefahr bestand. Das Verfahren beginnt laut Oberlandesgericht Stuttgart voraussichtlich Ende September.

Christina Franzisket

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