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Die Partei von Aung San Suu Kyi hat gute Aussichten auf einen Sieg bei den Wahlen.

© dpa

Myanmars Parlament gegen Verfassungsänderung: Aung San Suu Kyi kann nicht Präsidentin werden

Das Parlament in Myanmar lehnt eine Verfassungsänderung ab. Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi kann daher nicht für das Präsidentenamt kandidieren.

Myanmars Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi muss ihre Hoffnungen auf eine Präsidentschaftskandidatur aufgeben. Das Parlament stimmte am Donnerstag gegen eine Verfassungsänderung, die der 70-Jährigen die Möglichkeit eröffnet hätte, für die Staatsspitze zu kandidieren. Suu Kyi darf bisher nicht antreten, weil die Verfassung dies Staatsbürgern mit nahen ausländischen Angehörigen verbietet. Ihr verstorbener Mann war Brite, ebenso ihre beiden Söhne. Suu Kyis Partei NDL hat gute Aussichten auf einen Sieg bei den Wahlen noch in diesem Jahr.

Seit 2011 regiert in Myanmar (früher Birma) die Militärpartei USDP, der eine Sperrminderheit von 25 Prozent im Parlament vorbehalten ist. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des militärischen Vetorechts erhielt am Donnerstag nicht die erforderliche Zahl der Stimmen. Verfassungsänderungen benötigen in Myanmar eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent im Parlament. Außerdem ist ein Referendum notwendig. Myanmar war bis 2011 eine Militärdiktatur. Seit 1990 will die Friedensnobelpreisträgerin an die Macht. Schon damals gewann ihre NLD die Wahlen, aber die Militärjunta ignorierte das Ergebnis. Suu Kyi verbrachte 15 der nächsten 21 Jahre unter Hausarrest. dpa

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